EHC und Wolsch sehen sich vor Gericht

Keine Diskussionen mehr: Sebastian Wolsch lässt die Rechtslage im Streit mit dem EHC vor Gericht klären. Foto: Peter Kolb Foto: red

Der EHC Bayreuth kommt im Fall Sebastian Wolsch nicht zur Ruhe. Vor einigen Wochen schien die Situation des im Dezember suspendierten Verteidigers, der noch einen gültigen Zweijahresvertrag bei den Tigers hat, klar: Wolsch und EHC-Vorsitzender Matthias Wendel gingen davon aus, dass der Verteidiger im August seinen Dienst antritt. Nun die Trendwende: Wolsch erhielt nach seiner Aussage per Post eine fristlose Kündigung.

 
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„Eine Begründung ist nicht genannt“, sagt Wolsch. Da er einen gültigen Vertrag habe, entschied er sich eine Kündigungsschutzklage einzureichen. „Nach dem letzten Schreiben ist klar, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist und ich auch meinen Dienst unter diesen Umständen im August nicht antreten kann“, sagt Wolsch. Sein zurückliegendes Angebot habe er zurückgezogen. Der 32-Jährige hatte dem Verein angeboten, dass der Vertrag aufgelöst wird, wenn der EHC bereit ist, eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen. „Jetzt muss ein Gericht entscheiden“, sagt Wolsch.

EHC-Vorsitzender Matthias Wendel bestätigte die fristlose Kündigung nicht, auf den Fall Wolsch angesprochen, sagte er: „Kein Kommentar. Zu einem laufenden Verfahren werde ich mich nicht äußern.“

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