Vier Monate Haft für 36-Jährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung Diesmal gab es eine Haftstrafe

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Vier Monate ohne Bewährung bekam ein 36-Jähriger wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte. Foto: dpa Foto: red

Es ist zu viel für eine Geldstrafe: Haftentlassung Ende vergangenen Jahres, acht Monate sind auf Bewährung offen und im März schon das nächste Delikt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhält ein 36-Jähriger aus dem südlichen Landkreis gestern vor dem Amtsgericht Bayreuth eine Freiheitsstrafe von vier Monaten – ohne Bewährung.

 
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Sichtlich nervös sitzt der Angeklagte vor dem Gerichtssaal. Der Verhandlungsbeginn verzögert sich um eine Stunde. „Ich bin schon aufgeregt“, wehrt er das Kaffeeangebot seines Bewährungshelfers ab. Der Angeklagte steht nicht zum ersten Mal vor Gericht, hat schon Geld-, Bewährungs- und Haftstrafen wegen Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, versuchter Nötigung und immer wieder wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekommen.

Heftiger Streit mit der Ehefrau

Anfang des Jahres kommt der Angeklagte alkoholisiert von der Arbeit nach Hause, gerät mit seiner Frau in einen heftigen Streit, nicht zum ersten Mal. Ein Hausbewohner bekommt das mit, versucht zu schlichten. Die Ehefrau gibt ihrem Mann eine Ohrfeige, er lässt sich zu Boden fallen, tritt dabei den Schlichter mit dem Fuß – er hat Stahlkappenschuhe an – gegen das Schienbein. „Unabsichtlich“, versichert er vor Gericht, und auch der Geschädigte sieht das so.

Dann kommen zwei Streifenbesatzungen und ein Hundeführer vorbei, die wegen des lautstarken Streits alarmiert worden waren. Als ihn einer der Polizeibeamten an der Schulter anfasst, holt der Angeklagte mit der geballten Faust aus, trifft aber nicht, da der Polizist ausweicht, ein anderer Beamter ihn zu Boden bringt. Der Angeklagte weigert sich vehement gegen eine Fesselung. Mit erheblichem Kraftaufwand gelingt es den vier Polizisten schließlich doch. „Es war schon anstrengend“, sagt einer der als Zeugen geladenen Polizisten. Die Beamten nehmen den Angeklagten mit zur Inspektion, später wird ein Alkoholwert von 1,8 Promille festgestellt.

Angeklagter entschuldigt sich

Vor Gericht entschuldigt sich der Angeklagte bei den Polizisten und dem Streitschlichter für sein Verhalten. „Ich wollte nicht schlagen“, versichert er. Er sollte die Wohnung verlassen und das wollte er nicht, darum habe er sich gegen die Fesselung gewehrt, erklärt er Richter Stefan Käsbohrer. „Das war dumm von mir, man muss Vollstreckungsbeamten Folge leisten“, sagt er. Inzwischen habe er sich wieder mit seiner Frau versöhnt, sei aber ausgezogen, wohnt jetzt bei seinen Eltern im gleichen Ort.

Die Staatsanwältin sieht die Anklage bestätigt, den Tritt nicht als bewusst ausgeführt an, aber als schwerwiegend den Widerstand gegen die Polizisten. Und sie kreidet dem Angeklagten die vielen Vorstrafen an und dass der neue Vorfall in der Bewährungszeit, kurz nach der Haftentlassung passiert ist. „Das ist eine erhebliche Rückfallgeschwindigkeit“, sagt sie und fordert sechs Monate und zwei Wochen Haft ohne Bewährung.

Geldstrafe reicht

Der Verteidiger ordnet die Vorfälle im unteren Rand ein. „Es ist fraglich, ob er den Polizisten wirklich schlagen wollte“, stellt er in den Raum. Außerdem habe sich sein Mandant vor Gericht entschuldigt. Er hält eine Geldstrafe von 1500 Euro für ausreichend.

„Sechs Monate sind schon arg viel“, murmelt der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. Schließlich erhält er die vier Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. „Ich kann mir eine Geldstrafe nicht mehr vorstellen“, sagt Käsbohrer, „da ist zu viel nach der Haft passiert.“ Das seien alles keine Kleinigkeiten und der Vorfall mit den Polizisten bringe das Fass zum Überlaufen.

Am kommenden Montag steht der Angeklagte erneut wegen eines Drogendeliktes vor Gericht.

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