Einschätzung der Rechtsaufsicht: Oberbürgermeister Henry Schramm hat sich nichts zuschulden kommen lassen Dienstaufsichtsbeschwerde vom Tisch

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Henry Schramm. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Es hat nicht lang gedauert, bis die Rechtsaufsicht am Kulmbacher Landratsamt über die Dienstaufsichtsbeschwerde von David Langenberger gegen den Kulmbacher Oberbürgermeister entschieden hat: „Ein Verstoß gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften ist nicht gegeben. Deshalb kann Herrn Oberbürgermeister Schramm kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden." Abschluss einer Episode, in deren Mittelpunkt die AfD stand.

 
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Ein Einschreiten des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber Herrn Oberbürgermeister Henry Schramm ist in keiner Weise geboten“, befanden Juristin Kathrin Limmer und Landrat Klaus Peter Söllner, der den Bescheid persönlich unterzeichnet und die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen hat. In einer Pressemitteilung fassen die Verantwortlichen aus dem Kulmbacher Landratsamt den Sachverhalt nochmals zusammen: In der Bürgerversammlung der Stadt am 15. November habe Langenberger an den Oberbürgermeister die Frage gerichtet, ob er oder das Rathaus vor Ausstrahlung eines ZDF-Berichtes am 24. September vom Sender kontaktiert wurde.

Kein Kontakt mit dem ZDF

Schramm habe dies verneint, fasst das Landratsamt den Sachverhalt zusammen. „Nach glaubhafter Versicherung war Herr Oberbürgermeister Schramm der sicheren Auffassung, dass dies den Tatsachen entspräche“, heißt es dazu. Weiter teilt das Landratsamt mit: „Recherchen im Rahmen der Nachbereitung der Bürgerversammlung ergaben, dass am 21. September und 22. September durch das ZDF telefonisch Kontakt mit dem Büro des Oberbürgermeisters aufgenommen wurde. Die beiden Telefonate erfolgten zu Zeitpunkten, an denen sich der Oberbürgermeister aufgrund terminlicher Verpflichtungen nicht im Rathaus befand. Er hatte offensichtlich keine Kenntnis von den Kontakten des ZDF mit seinem Büro.

Schramm hat sich entschuldigt

Nachdem der Oberbürgermeister von den vorgenannten Kontakten Kenntnis erhielt, nahm er dies zum Anlass, in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 1. Dezember auf die tatsächlichen Umstände hinzuweisen. Hierbei entschuldigte er sich dafür, dass er die Kontakte des ZDF mit dem Rathaus aus Anlass der Nachfrage Dr. Langenbergers bei der Bürgerversammlung nicht kundgetan hat.“ Den dargestellten Sachverhalt würdigt das Landratsamt in seiner Mitteilung für die Öffentlichkeit rechtlich folgendermaßen: „Die Rechtsaufsichtsbehörde hat keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass der Oberbürgermeister zum Zeitpunkt der Bürgerversammlung tatsächlich der Auffassung war, es habe keinen Kontakt des ZDF mit dem Rathaus gegeben. Die öffentliche Entschuldigung im Rahmen der Stadtratssitzung vom 1. Dezember ist aus Sicht der Rechtsaufsicht in positiver Hinsicht bemerkenswert. Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde handelt es sich bei diesem Vorgang allenfalls um ein Missverständnis.“

Kein Ansatz für einen Verstoß

Die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte folgerichtig, nachdem die Prüfung keinerlei Ansatzpunkt für einen Verstoß ergeben hatte. David Langenberger, dem die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ebenso wie Schramm bereits am Freitag zugestellt worden war, äußerte sich dazu nicht mehr.

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