Kennengelernt hatten sich die beiden, der reiche ältere Herr S. und seine 35 Jahre jüngere Vermögensberaterin Petra M., in den 1990er Jahren. Es war eine Begegnung mit Folgen – für beide. Er mochte sie, schenkte ihr mal einen kleinen Anhänger. „Er wollte wohl mehr“, vermutete Petra M. damals und bezeichnete ihn als „väterlichen Freund“. Dass er ihr ein Vermögen hinterlassen würde, ahnte sie nicht, sagte sie. 1995 gab er ihr ein kleines Zettelchen. Der Redaktion liegt es vor.

„Petra“, steht da. Darin schrieb er mit sauberer Handschrift Sätze wie „ich kannte mich selbst nicht mehr, ging los wie in alten Zeiten“. Oder: „Auf einmal war alles so einfach.“ Und dieser Satz: „Ein jeder bekommt seine Aufgabe. Meine Aufgabe ist es, Ihnen eine Grundlage zu schaffen.“ Diese Grundlage war ein Erbe über mehr als eine Million Mark. Nach Abzug des Pflichtteils für die Witwe, blieben immerhin noch etwa 850 000 Mark.

Werner S. war als Ingenieur und mit seiner eigenen Firma zu Geld gekommen. Und er hatte eine Frau gleichen Alters geheiratet, Gisela S. Die Ehe soll, das sagen Zeugen, nicht die glücklichste gewesen sein. Außerdem sei Gisela S. psychisch krank gewesen.

Vermögen soll Petra M. bekommen

1995, in dem Jahr, als er Petra M. den Zettel zusteckte, machte er sein Testament. Jenes Testament, in dem er Petra M. sein ganzes Vermögen vermachte. Ein Jahr später schrieb er einen Abschiedsbrief an seine Frau. Danach erhängte er sich. Dies bestätigt ein Sprecher des Gerichts in Nürnberg. Die Staatsanwaltschaft ermittelte damals, aber nur kurz. Ein Fremdverschulden schloss sie auch wegen des Abschiedsbriefes aus. Aber bei der Durchsuchung der Akten fiel den Beamten ein Dokument in die Hände, die Kopie des Testaments. Petra M. bewahrte seit langem einen verschlossenen Umschlag von Werner S. auf, den er ihr anvertraut hatte. Erst als die Kripobeamten Petra M. vorgeladen hatten, öffnete sie diesen Umschlag und erfuhr von ihrer großen Erbschaft. „Warum hätte ich sie nicht annehmen sollen?“

Ihr damaliger Mann Gustl Mollath wunderte sich über die Erbschaft. Gegenüber der „Nürnberger Zeitung“ sagte er jüngst: „Ich weiß es einfach nicht, was der Grund dafür war. Natürlich macht man sich als Ehemann Gedanken darüber, aber ich kenne den Grund nicht.“ Angeblich soll Werner S., der ältere Herr, auch bei Mollaths zu Hause gewesen sein. Dem widerspricht Petra M: „Niemals.“

Mollath nahm das Geld an

Ihr Mann sei „sehr eifersüchtig“ gewesen. Aber das Geld habe er „gerne“ genommen. Nach ihren Angaben hat sie mehr als die Hälfte der 850 000 Mark in seine marode Werkstatt gesteckt. Mollath fragen, ist nicht möglich. Er spricht nicht mit uns.

Wenn jemand stirbt, werden alle Konten, Guthaben und Schließfächer von den Banken automatisch ans Finanzamt gemeldet. Dieses wiederum gibt die Daten an die Erbschaftsteuerstelle nach Amberg. So auch im Fall von Werner S. Den Vorbescheid für den Erbschein hatte dessen Ehefrau nicht angefochten, obwohl es möglich gewesen wäre. Der Erbschein wurde auf Petra M. ausgestellt. Die beiden Frauen einigen sich außergerichtlich in einem „Vertrag zur Abgeltung von Zugewinn-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie weiteren Ansprüchen jedweder Art“. Das Vermögen des Ehepaars S. wurde auseinandergerechnet, denn ihr gehörte die Hälfte des Hauses und des 940 Quadratmeter großen Grundstücks.

Zwei Jahre später macht Petra M. ihre Erbschaftsteuererklärung. Das Papier und das Aktenzeichen liegen der Redaktion vor. Sie zahlte exakt 121 631 Mark Erbschaftsteuer.

Warum Werner S. ihr das Geld hinterlassen hat, wundert Petra M. bis heute. „Sie werden eines Tages Ihre Herausforderung erkennen und entsprechend handeln. Gott schütze Sie. Werner, Dezember 1995.“

Repro: Kurier