Ambulante Kardiologie: Kassenärztliche Vereinigung verweist auf Zulassungsstelle Die Sana-Klinik und das Prinzip Hoffnung

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Völlig unsicher ist zurzeit noch die Zukunft der ambulanten Kardiologie an der Sana Klinik Pegnitz. Foto: Ralf Münch Foto: red

Die Patienten sind verunsichert, sie sind zum Teil auch richtig angesäuert: Völlig unklar ist im Moment, ob an der Sana-Klinik in Pegnitz über den 30 Juni hinaus ambulante kardiologische Untersuchungen angeboten werden. Zu diesem Zeitpunkt läuft die Erlaubnis – der offizielle Begriff lautet Ermächtigung – der kassenärztlichen Vereinigung (KVB) aus. Ein Antrag auf Verlängerung ist gestellt. Eine Antwort gibt es bisher nicht: „Wir sitzen in der Warteschleife“, sagt Sana-Geschäftsführerin Petra-Marié Rinsche.

 
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Auch die Politik hat sich eingeschaltet. Vor allem die CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer lässt nicht locker, sitzt der KVB im Nacken. In einem Schreiben hat sie sich jetzt an Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB Bayern, gewandt. Darin verweist sie auf ein Treffen bei der KVB in Bayreuth im Januar mit Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml. Da ging es um die Ermächtigung für ambulante Magen- und Darmspiegelungen durch Dr. Steffen Wiemer bei Sana in Pegnitz. Diese wurde zwar im vergangenen Jahr verlängert, allerdings nicht in vollem Umfang (wir berichteten).

Wo bleibt die Nahversorgung?

Jetzt soll – im schlimmsten Fall – die kardiologische Ambulanz von Chefarzt Dr. Peter Ganß abgezogen werden. Das kann, das darf nicht sein, sagt Brendel-Fischer. Aus ihrer Sicht sind beide Bereiche – Gastroenterologie und Kardiologie – „für eine Grund- und Notversorgung der ländlichen Bevölkerung, vor allem im südlichen Landkreis Bayreuth inklusive der angrenzenden Oberpfalz und Mittelfranken, unerlässlich.“ Ein Wegfall würde für die Betroffenen lange Anfahrtswege und lange Wartezeiten bedeuten. „Und nicht zuletzt die medizinische Versorgung im Bereich Oberfranken-Ost schwächen“.

Droht Qualitätsverlust?

Eine solche Entscheidung stelle auch den Krankenhausstandort Pegnitz infrage. Weil sie für die Sana-Klinik einen enormen Qualitätsverlust zur Folge hätte. Brendel-Fischer an die Adresse von KvB-Chef Krombholz: „Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Wahrnehmung teilen, da auch Ihnen eine möglichst bedarfsgerechte Versorgung der Menschen am Herzen liegt.“

Wer zuständig ist

Und was sagt die KAB in München dazu? Sie verweist auf die Zuständigkeit der regionalen Zulassungsausschüsse. Die gibt es in jedem Regierungsbezirk: „Dabei handelt es sich um weisungsunabhängige Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung“, sagt KvB-Pressereferentin Birgit Grain. Diese von der KVB unabhängigen Ausschüsse sind mit Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt. Nur mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung dürfe ein Arzt oder Psychotherapeut gesetzlich versicherte Patienten behandeln, so Grain.

Bedarf muss da sein

Neben der „normalen“ Zulassung gibt es die Ermächtigung von Ärzten. Dabei geht es in der Regel um Mediziner, die an Krankenhäusern tätig sind. Grain weiter: „Eine Ermächtigung kann durch den Zulassungsausschuss dann erteilt werden, wenn sie notwendig ist, um eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung abzuwenden oder einen begrenzten Personenkreis zu versorgen.“

Die Umfrage

Steht eine Verlängerung an, werden Arztpraxen aus der Region schriftliche befragt, ihre Antworten dann ausgewertet. Mit Blick auf die bisherigen Fallzahlen dieser Praxen wird geprüft, welche freien Kapazitäten die niedergelassenen Ärzte haben und ob der Bedarf einer Ermächtigung weiterhin besteht.

Entscheidung mus sachgerecht sein

Die KVB selbst könne keine Ermächtigungen erteilen, sondern nur der zuständige Zulassungsausschuss. Was den Fall Pegnitz angeht: Erst finde die erwähnte Bedarfsprüfung statt, dann treffe der Zulassungsausschuss „eine sachgerechte Entscheidung“. Grain ergänzend: „Im Vorfeld finden in jedem Fall auch Gespräche zwischen allen Beteiligten statt, um die Versorgungssituation vor Ort zu erörtern.“

Notfalls ein Widerspruch

Sana-Geschäftsführerin Rinsche hoft natürlich auf eine baldige Entscheidung. Damit das krankenhaus auch wieder Patienten mit Terminen bedienen kann. Sollte die Ermächtigung nicht verlängert werden, bleibt - wie oim Vorjahr beim Thema Magen- und Darmspiegelungen – nur der Widerspruch. Und für den wäre dann doch die KVB-Zentrale in München zuständig.

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