Und bist du nicht willig, genehmige ich einfach deinen Haushalt nicht. Das Landratsamt als Rechtsaufsicht muss eine undankbare Aufgabe erledigen: Finanzschwache Kommunen mit sanftem Druck überzeugen, dass sie aufgrund leerer Kassen und hoher Verschuldung eine Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) beschließen, um die Säckel wieder zu füllen. Ausgedacht hat sich das Landratamt diese Satzung nicht. Die wurde weiter oben, von der Regierung in München nämlich, erfunden. Mit dem Ziel, Gemeinden und Städte wieder in die Lage zu versetzen, ihren hoheitlichen Aufgaben, in diesem Fall der Sanierung von Straßen und Gehwegen, nachkommen zu können. Oder vereinfacht ausgedrückt: Die Kommunen sollen sich einen großen Batzen der Kosten bei den Anliegern holen.