Doch aus Vorhalten von Jochen Götz ergibt sich zumindest der Verdacht: Es könnte so gewesen sein. Zum Beispiel eine Vernehmung, die noch vor dem Geständnis am 2. Juli 2002 stattfand und in der die Ermittler Kulac vorhielten, er habe Peggy nach dem sexuellen Missbrauch vier Tage vor ihrem Verschwinden getroffen: Der vernehmende Beamte sagt: „Jetzt kann ich mir vorstellen, wenn mir das passiert wäre, was Ihnen passiert ist – ich hätte zumindest versucht, die Peggy einzuholen. Weil ich Angst gehabt hätte, wie Sie auch.“ Dann kommt zur Sprache, dass Peggy beim Wegrennen stürzte und sich das Knie verletzte. Weitere Frage des Beamten, per Vorhalt aus dem Protokoll in den Prozess gebracht: „Haben Sie denn keine Angst gehabt, wenn die Peggy heimkommt und blutet und zu Hause was sagt? Haben Sie keine Angst vor Peggys Stiefvater gehabt?“ Kulac antwortet in der Vernehmung: „Ich habe keine Angst gehabt. Ich hätte dem gesagt, dass ich mit Peggy Sexverkehr hatte und ich mich bei ihr entschuldigen wollte und sie beim Wegrennen gestürzt ist.“
In einem anderen Vorhalt geht es um den nie bewiesenen Verdacht, dass Kulac Blut von Peggy an seiner Jacke gehabt haben könnte. Der vernehmende Beamte fragt: „Wie kommt das Blut da hin?“ Kulac sagt: „Das kann nicht sein, ich habe die Peggy nicht angelangt.“ Der Beamte fragt: „Können Sie das vor Gott verantworten?“ Kulac sagt: „Ja“.
Es wird ein großes Indiziengebäude. Noch wird daran gebaut, übrigens auch von den Staatsanwälten Sandra Staade und Daniel Götz, die mehrfach dezidiert davon sprechen, dass sie den Fall „aufklären“ wollen. Der Prozess wird am 5. Mai fortgesetzt, dann soll unter anderem der Chef der ersten Sonderkommission aussagen und auch der Ermittler, der jetzt, fast 13 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens, bei der Bayreuther Kripo die Ermittlungen gegen drei weitere Verdächtige leitet.