Den illegalen Feuerwerkern auf der Spur

Von Thorsten Gütling
Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Aber nicht, wenn es alle paar Wochen in der Nachbarschaft stattfindet, klagt Julian Thomas aus Altenplos. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Manchmal raubt es Julian Thomas den Schlaf. Seit 31 Jahren wohnt er in Altenplos und immer war es nachts ruhig. Seit etwa einem Jahr ist das anders. Seitdem würden alle paar Wochen im benachbarten Ortsteil Dürrwiesen Feuerwerke gezündet. Immer um Mitternacht. Die Gemeinde kündigt ein hohes Bußgeld an.

 
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Thomas sagt, er sei schon häufig mit dem Handy in der Hand am Fenster gestanden. Sei kurz davor gewesen die Polizei zu rufen. Bis die anrücke, sei der Spuk, der selten länger als fünf Minuten dauere, aber vorbei. Thomas hat daher einen anderen Weg gewählt und seine Beschwerde ins Internet getippt. Auf Facebook wurde daraufhin hitzig diskutiert. Man könne sich auch über alles aufregen, halten ihm einige Kommentatoren entgegen. Von "Leben und leben lassen" ist die Rede.

Leben und leben lassen

"Leben und leben lassen? Das bedeutet auch Rücksicht auf andere!", sagt Thomas. Seine Argumente gegen die Böllerei: "Leichter Schlaf, früh raus müssen, verstörte Hunde und Katzen, Brutzeit der Vögel, Widerhall im ganzen Wald: Es gibt tausend Gründe dafür, dass es eben nur in der Silvesternacht erlaubt ist. Es ist einfach frech und hat mit Rücksichtnahme auf Nachbarn und Mitbürger rein gar nichts zu tun."

Von seinem Fenster aus könne er einschätzen, wo die Feuerwerke gezündet würden: In Dürrwiesen, am Waldrand, etwa vier, fünf Häuser kämen in Betracht.

Ross und Reiter gesucht

Das reicht der Gemeindeverwaltung aber nicht, um der Sache nachzugehen, sagt der Geschäftsleiter Heinersreuths, Danielo Heidrich. In Dürrwiesen stünden rund 80 Häuser. Nur wenn Ross und Reiter genannt würden, könnten Anhörungen stattfinden und Bußgeldverfahren in die Wege geleitet werden. Unter 500 Euro dürften die illegalen Feuerwerker dann nicht wegkommen, sagt Heidrich. Bis zu 1000 Euro und in besonders schweren Fällen sogar noch mehr seien möglich. Auf jeden Fall aber müssten die 250 Euro gezahlt werden, die eine Ausnahmegenehmigung für das Abfeuern eines Feuerwerks von der Gemeinde gekostet hätte. Dazu müsste der Verstoß gegen ein sogenanntes "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" sanktioniert werden.

Kein Kavaliersdelikt

Ein Kavaliersdelikt sei das Zünden von Feuerwerken in Heinersreuth nämlich nicht. Oft herrschten hohe Waldbrandstufen, dazu sei der Ort relativ dicht bebaut. Heidrich sagt: "Wir haben vergangenes Jahr sogar Johannisfeuer abgesagt, bei denen die Feuerwehr dabei gewesen wäre." Entsprechend hoch sei in Heinersreuth die Gebühr für eine Ausnahmeerlaubnis. Zum Vergleich: In Bayreuth liegt sie bei 100 Euro. Viele Interessenten würden des Preises wegen von einem Feuerwerk absehen. Zwei bis drei Mal im Jahr werde die Gebühr aber entrichtet. Für Hochzeiten oder Geburtstage. Allerdings: Wer das Feuerwerk von einem ausgebildeten Feuerwerker abbrennen lasse, müsse bei der Gemeinde keine Gebühr entrichten. Dann reiche es aus, das Feuerwerk rechtzeitig anzumelden.

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