Cabriosol: Richter erkennt Forderungen von Firmen nur zum Teil an Cabriosol: Streit um Mängel geht weiter

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Erhebliche Baumängel weist auch die Saunaterrasse im Cabriosol auf. Auch hier muss wohl der Richter entscheiden, welche Kosten die Stadt am Ende tatsächlich zu tragen hat. Foto: Ralf Münch Foto: red

Zukunft des Posthotel-Areals, Zukunft des Pep-Geländes: Pegnitz hat seine unendlichen Geschichten. So eine ist auch das Ganzjahresbad Cabriosol. Obwohl schon seit fünfeinhalb Jahren geöffnet, ist die Baugeschichte noch lange nicht abgeschlossen. Da geht es um Gewährleistungsansprüche, da geht es darum, wer für Mängel verantwortlich ist. Und da kommt auch das Landgericht Bayreuth ins Spiel. Nicht unbedingt zum Schaden der Stadt.

 
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Was schon abgeschlossen ist:

Wenn man sich in solchen Fällen vor Gericht trifft, steht in der Regel ein Beweissicherungsverfahren im Raum. Zwei solcher Verfahren hat Walter Pflaum, Werkleiter des Kommunalunternehmens Freizeitpark Pegnitz, schon hinter sich. In beiden Fällen hatte die Stadt am Ende gut lachen. Anlass war der Ablauf der Gewährleistungsfristen bei diesem 18-Millionen-Projekt im vergangenen Jahr. Die Kommune schaltete dazu einen Fachanwalt für Architektur- und Baurecht ein, der auch als Gutachter fungierte. Und der so manche Forderung von Firmen infrage stellte. Mit Erfolg.

Der Trockenbau:

Da forderte ein Unternehmen von der Stadt noch 60.000 Euro. Unter anderem, „weil sie sich in der Bauausführung behindert sah und daher angeblich mehrfach anrücken musste“, so Pflaum. Das hätte sie besser organisieren müssen, befand der Richter. Und erkannte am Ende nur 18 400 Euro als berechtigt an.

Der Stahlbau

Beispiel Stahlbau: Bei diesem Gewerk wollte eine Firma 60.000 Euro haben, laut Urteil hat sie nur 12.000 Euro zu beanspruchen. Der Richter sah einen angeblichen Mehraufwand, den sie zu bewältigen hatte, als nicht gegeben an. Weil diese Arbeiten sehr wohl im Leistungsverzeichnis bei der Auftragsvergabe gelistet waren.

Beispiel Nummer drei: Hier geht es um eine Firma aus der Region, die noch 9.000 Euro beansprucht. Näheres will Pflaum nicht sagen, weil das an sich eine gute Firma sei. Vier Verhandlungstermine waren insgesamt angesetzt für diesen Betrag, am Ende blieben laut richterlicher Entscheidung gerade einmal 2.000 Euro übrig, die die Kommune berappen muss.

Was noch kommt:

Bei den noch ausstehenden Gerichtsterminen sind vor allem Baumängel der Auslöser. „Firma A schiebt die Schuld auf Firma B, die verweist auf Firma C und die sagt, der Bauleiter ist schuld“, sagt Pflaum. Themen sind da unter anderem die sanierungsbedürftige Saunaterrasse, die Kosten für die Beseitigung von undichten Stellen am Lehrschwimm- und am Sportbecken, eine laut Gutachter falsch angebrachte Alufassade hin zur Bundesstraße – da springen die Befestigungsnieten weg – oder auch die Badewassertechnik. Hier wurden wohl Materialien verwendet, die für den ständigen Kontakt mit Feuchtigkeit und Chlor alles andere als geeignet sind. Unter dem Strich geht es um Forderungen von rund 200.000 Euro.

Bauleiter als Zeuge

An eine außergerichtliche Einigung glaubt Pflaum da nicht mehr. Und, ja, da dürften sicher auch Vertreter des Planungsbüros Krieger aus Velbert wieder als Zeugen gefragt sein, vor allem der Bauleiter – „der war jetzt auch immer geladen“, sagt Pflaum.

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