Hintergrund
Nach dem Bombenanschlag vor der Deutschen Botschaft in Kabul am 31. Mai gab das Bundesinnenministerium bekannt, man wolle nicht mehr nach Afghanistan abschieben, ausgenommen Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätstäuscher. Baryalai Salimi hatte einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration gestellt. Die Behörde lehnte den Antrag 2012 ab. Zu den Gründen dazu konnte der Rechtsanwalt Philipp Pruy gestern keine Angaben machen. Salimi wurde nach Auskunft der Regierung von Oberfranken abgeschoben, weil er ausreisepflichtig war und nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist freiwillig ausgereist ist. Die Bundesregierung hat beschlossen, bis auf weiteres nur Straftäter, Gefährder und Identitätsverweigerer nach Afghanistan abzuschieben. Letzteres treffe auf Salimi zu. Das habe das Verwaltungsgericht Bayreuth und durch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, teilt die Regierung von Oberfranken mit. Die Beschaffung eines Identitätsnachweises ist schwierig. Im Fall von Salimi dauerte das mehr als ein Jahr. Als er die Taskira vorlegte, war es zu spät.