In dem Schreiben des Landratsamtes heißt es, dass Vorberatungen und Beratungen über Haushaltsplan und -satzung in öffentlicher Sitzung zu erfolgen haben, und es keinen rechtlichen Grund gibt, die Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen. Der Beschluss des Gemeinderates, den Punkt nichtöffentlich zu behandeln, sei deshalb ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz und rechtswidrig. „Der Beschluss ...wird rechtsaufsichtlich beanstandet.“