Bürgermeister erhält Rüge vom Landratsamt

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Hans-Walter Hofmann, Bürgermeister von Schnabelwaid, ist vom Landratsamt gerügt worden. Grund: Hofmann hatte in der vergangenen Sitzung zugelassen, dass die Haushaltsvorberatung in den nichtöffentlichen Teil verschoben wird.

 
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In dem Schreiben des Landratsamtes heißt es, dass Vorberatungen und Beratungen über Haushaltsplan und -satzung in öffentlicher Sitzung zu erfolgen haben, und es keinen rechtlichen Grund gibt, die Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen. Der Beschluss des Gemeinderates, den Punkt nichtöffentlich zu behandeln, sei deshalb ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz und rechtswidrig. „Der Beschluss ...wird rechtsaufsichtlich beanstandet.“

Zu der betreffenden Sitzung waren dem Kurier auch keine Unterlagen zum Haushalt zur Verfügung gestellt worden. Hofmann hatte dies mit dem Hinweis, er halte das nicht für zweckdienlich, abgelehnt. Hierzu schreibt das Landratsamt, dass es sich empfiehlt, den Informationswünschen der Presse weitgehend nachzukommen. Nach Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes besteht ein allgemeiner Auskunftsanspruch, der sich auf öffentliche und nichtöffentliche Sitzungsangelegenheiten beziehen kann.

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