Fragen nicht zulässig Bürgerbegehren: Keine Klage gegen Ablehnung

Andreas Gewinner
Bürgerbegehren Fichtelberg Therme Steinhart Unterschriftenübergabe 425 Unterschriften auf 93 Blättern im Rathauslinks Karl Heinz Glaser rechts Verwaltungsleiter Matthais Jeitner Foto: red

Es bleibt dabei: In Fichtelberg wird es keinen Bürgerentscheid zum schnellen Wiederaufbau der Therme geben. Die Initiatoren sehen von einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ab.

 
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Das war ein Schuss in den Ofen: Mehr als 400 Unterschriften für einen schnellen Wiederaufbau der abgebrannten Therme mit Heinz Steinhart, und dann das: Die Mehrheit im Gemeinderat lehnte einen Bürgerentscheid ab. Begründung: nicht zulässig.

Die Initatoren mit CSU-Gemeinderat Karl-Heinz Glaser an der Spitze legten nun Rechenschaft ab über das Debakel. Und legten die Einschätzung eines Bamberger Rechtsanwalts vor, der sich mit der Ablehnungsbegründung befasst hatte. Fazit: Eine Klage vor dem Verwaltunsggericht hat wenig Ausicht auf Erfolg. Die Fragen, die Gegenstand eines Bürgerentscheids hätten werde sollen, waren in der Tat nicht zulässig.


Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Samstagsausgabe (2. März) des Nordbayerischen Kuriers.

Foto: red

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