In seiner Sitzung Mitte Mai hatte der Stadtrat - mit einer Gegenstimme aus den Reihen der Grünen - den Ausbau beschlossen. Teils als Vollausbau und teils als Oberflächensanierung. Laut Straßenausbaubeitragssatzung dürfen die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Das gilt nicht nur für direkt angrenzende Grundstücke von Privatleuten, wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Betrieben. "Auch wer nur über einen Weg angebunden ist oder in zweiter Reihe wohnt, muss zahlen", erklärt Reinhardt.