Brutaler Überfall auf 24-Jährigen

Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Foto: red

Nachdem sie am frühen Mittwochmorgen im Bamberger Stadtgebiet auf einen 24-Jährigen eingeschlagen und beraubt hatten, ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg gegen zwei 16- und 19 Jährige wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes. Gegen sie erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegen ihren 18-jährigen Begleiter wird wegen Unterschlagung ermittelt.

 
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Um 2.45 Uhr war der 24-Jährige am Mittwochmorgen in der Innenstadt zu Fuß unterwegs, als ihn ein unbekannter Mann fragte, ob er von seiner E-Zigarette einen Zug machen dürfe. Nachdem der 24-Jährige einwilligte und dem Unbekannten sein Rauchgerät aushändigte, rannte der Mann damit davon.

Der Geschädigte wurde daraufhin von zwei Begleitern des davon laufenden Täters zunächst beschwichtigt. Diese schlugen dann aber wenig später im Bereich der Egelseestraße unvermittelt auf den 24-Jährigen ein und schlugen ihn zu Boden. Anschließend raubten sie ihm den Geldbeutel mit Bargeld und versetzten dem am Boden Liegenden mehrere Tritte gegen den Kopf.

Anschließend flüchteten die Täter unerkannt, während der 24-Jährige einen Passanten auf den Überfall aufmerksam machte, der die Polizei verständigte. Der Überfallene erlitt Verletzungen, die er im Krankenhaus behandeln lassen musste.

Erfolgreiche Fahndung

Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den Flüchtigen mit mehreren Polizeistreifen brachte bereits kurze Zeit später Erfolg, als eine Streifenbesatzung aufgrund der Personenbeschreibung drei verdächtige Männer im Bereich des Marienplatzes vorläufig festnehmen konnte.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Bamberg erhärtete sich schließlich der Tatverdacht gegen das Trio. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging am Donnerstag gegen die 16 und 19 Jahre alten Männer Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes.

Mittlerweile sitzen sie in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten ein. Ihr 18-jähriger Komplize muss sich wegen Unterschlagung strafrechtlich verantworten.

red

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