Brutale Attacke mit dem Kopf

Von Marcel Staudt
Wegen schwerer Körperverletzung wurde in Amberg ein Fußballspieler des SV 08 Auerbach verurteilt. Foto: red Foto: red

Ein 21-jähriger Fußballer des SV 08 Auerbach hatte im Herbst während eines Spiels den Gästetrainer mit einem Kopfstoß attackiert. Nun, mehrere Monate und eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung später, hat den Spieler dieser Ausraster über 4000 Euro gekostet.

 
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Es begann, wie man es von B-Klasse bis Bundesliga kennt: Es lief gerade die 80. Minute, auf dem Spielfeld ging es vom Ergebnis her knapp zu. Ein Spieler brachte einen anderen zu Fall und draußen kochten die Emotionen hoch. Ein Wort gab das andere, der kurz vor dem Foul ausgewechselte Spieler lief mit mehreren Teamkollegen zur Bank der Gegner hinüber. Der Gästetrainer empfand das als Bedrohung und wollte sich verteidigen.

Nasenbeinprellung

Er schubste den Spieler zu Boden. Aber dann kam es zu einem Vorfall, für den sich auch die Staatsanwaltschaft interessierte: Der Auerbacher stand wieder auf und versetzte dem Gästetrainer einen Kopfstoß, wodurch dieser eine Nasenbeinprellung, eine Platzwunde an der Nase und eine Gehirnerschütterung erlitt.

„Ich habe nicht nachgedacht, ich habe sonst noch nie jemanden verletzt“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Nach seinem Ausraster ging der Spieler in die Kabine. Nach dem Schlusspfiff wollte er sich noch beim Gästetrainer entschuldigen, „aber dafür war es noch zu früh“, erinnerte sich der Trainer. Zwei Tage später hatten sich die Gemüter etwas abgekühlt.

Lange arbeitsunfähig

Der Auerbacher rief bei dem Opfer an und erkundigte sich nach dessen Befinden. Es ging ihm nicht gut. Der Trainer, ein Erzieher, wurde wegen seiner Schmerzen für mehrere Wochen arbeitsunfähig. Der Spieler bezahlte 830 Euro Schmerzensgeld und 1978 Euro für den entstandenen Verdienstausfall. Damit hatte sich die Sache für den 21-Jährigen nicht erledigt.  Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt. Sie klagte den jungen Mann. Gestern wurde der Fall in Amberg verhandelt.

Gefährlicher Ausraster

Richter Peter Jung gab zu bedenken, wie gefährlich dessen Ausraster hätte ausgehen können: „Bei einem Kopfstoß auf die Nase liegt es gar nicht so fern, dass der Getroffene dabei zu Tode kommt.“ Er forderte den Auerbacher auf, sich in Zukunft zurückzuhalten „Sie sind provoziert worden, haben aber falsch reagiert“, fasste Staatsanwalt Jan Prokoph gegenüber dem 21-Jährigen zusammen. Die Jugendgerichtshilfe hatte zur Anwendung des Jugendstrafrechts geraten. „Aber Sie machen hier vor Gericht einen ruhigen und reifen Eindruck“, fand Prokoph. Er schloss sich dem Ratschlag der Jugendgerichtshilfe an. Glück für den Auerbacher. „Wenn wir Sie hier wie einen Erwachsenen behandeln würden, hätte das eine mindestens sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Folge“, sagte Richter Jung.

Schwere Körperverletzung

So kam der 21-Jährige bei seiner Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung noch mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro an eine soziale Einrichtung davon. Der Richter erläuterte: „Ihnen ist sehr zugutegekommen, dass sie sich entschuldigt haben und geständig waren.“ Außerdem hat der Auerbacher die Kosten des Verfahrens zu tragen, sein Ausraster kostet ihm schon jetzt zusammengerechnet über 4000 Euro. straffrei gebliebenen Spieler eine sehr unangenehme Erfahrung gewesen.