Dieser Weg sei also keine Dauerlösung – auch wenn einer Anzeige mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung seitens des Ordnungsamtes leicht aus dem Weg gegangen werden könnte. Denn die Gemeinde kann einzelnen Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte Anzahl von Fahrten pro Jahr erteilen, erklärt Heiko Rauh, der Leiter des Ordnungsamtes.
Schlechte Sichtverhältnisse
Gerade an diesem Bahnübergang müsse die Zahl der Fahrten aber tatsächlich so gering wie möglich gehalten werden, da die Sichtverhältnisse schlecht sind. Neben dem Öllaster stehen auch die Anfahrten der Müllabfuhr und des Fahrzeugs zum Entleeren der Kläranlage zur Debatte.
„Diese Entscheidung würde den Tod einer vernünftigen Erschließung von Einzelanwesen bedeuten“, sagte der Bürgermeister, als er im Gemeinderat die Absage des Förderantrags vorträgt. Eine Situation, die der Rat nicht hinnehmen will. „Wir müssen kämpfen“, sagt Wittauer: „Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass wir die einzigen mit so einer Problematik sind. Notfalls müssen hier die Fördervorschriften geändert werden, damit solche Konstellationen nicht durchs Raster fallen.“
Da die Zeit drängt, soll die Verwaltung zeitgleich nach einer Alternativen suchen: Das wäre wohl eine aufs Notwendigste reduzierte Sanierung auf Gemeindekosten. In beiden Fällen rechnet Wittauer nicht mit einem Baubeginn im Jahr 2018.