Parkplatzstreit: Richter verschärft Strafe

Von
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Foto: red

Das Landgericht Bayreuth hat der Staatsanwaltschaft recht gegeben: Eine vom Amtsgericht verhängte Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung war zu niedrig. Der Täter aus dem Landkreis Kulmbach, im Sicherheitsteam einer Diskothek tätig, bekam in der Berufungsverhandlung am Montag eine einjährige anstatt eine achtmonatige Bewährungsstrafe.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Ein bulliger Typ sitzt auf der Anklagebank. Sicherheitsdienstmann ist er nur nebenbei. Im Hauptberuf ist er Sachbearbeiter im Büro einer Firma.

Mit Radmutterschlüssel zugeschlagen

Die Staatsanwaltschaft war mit dem im März verhängten Urteil gegen den Security-Mann nicht zufrieden und ging in Berufung. Der Täter hatte zweimal mit einem Radmutterschlüssel zugeschlagen. Die Schläge trafen das Opfer am Kopf – an der Schläfe und auf dem Schädel. Das Amtsgericht Bayreuth sah darin eine gefährliche Körperverletzung in einem minder schweren Fall. Dabei war anfangs sogar wegen versuchten Totschlags ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ausgesprochen.

Verhängnisvoller Streit am Auto

Der Konflikt zwischen dem Security-Mann und einer Gruppe Disko-Besucher war im Oktober 2017 ausgebrochen. Nach einem vorausgegangenen Wortgefecht platzte dem Mann offenbar auf dem Baywa-Parkplatz in Bindlach der Kragen. Er nahm das Werkzeug und haute einem der jungen Männer damit auf den Kopf. Das Opfer hatte zuvor versucht, in das abgeschlossene Auto des Sicherheitsmannes einzudringen. Eine Scheibe ging zu Bruch.

Die Situation eskaliert

Die Tatsache der gefährlichen Körperverletzung sei unbestritten, sagte Richter Werner Kahler. Das Werkzeug sei geeignet gewesen, dem anderen lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen. Doch der Sicherheitsmann erklärt, er habe nur seiner Aufgabe nachgehen wollen, den Parkplatz und die Gasfackeln zu bewachen. „Die Herrschaften“, womit er die betrunken Männer meinte, hätten randaliert und herumgegrölt. Er habe den Radmutterschlüssel aus dem Auto geholt, um sie zu vertreiben. „Ich habe gedroht, die Polizei zu holen.“ Außerdem habe er versucht, seinen Chef zu informieren. Als die Männer fragten, ob er sie für 20 Euro heimfahren würde, habe er „Verpisst euch!“ gerufen. Schließlich sei er ausgestiegen – und der Streit eskalierte.

Narben erinnern an Vorfall

Pflichtverteidiger Wolfgang Schwemmer sagte, sein Mandant sehe sein Fehlverhalten ein. Er sei froh, dass das Opfer keine bleibenden Schäden erlitten habe. „Das Ganze geschah aus einer gewissen Überforderung heraus.“ Das erstinstanzliche Urteil sei angemessen. Richter Kahler hinterfragte die Heftigkeit der Schläge: „Da kann einer aber ganz schnell auf dem Seziertisch landen.“ Auch Staatsanwältin Janina Leinhäupl hakte nach: „Warum schlagen Sie gleich auf den Kopf?“ Der damals Angegriffene, ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Bayreuth, gab zu, dass der den Sicherheitsmann zur Rede habe stellen wollen. „Ich wollte das klären. Dann ging alles ganz schnell.“ Danach sei er zirka zwei Wochen krank gewesen. Die Wunden am Kopf seien mit einem Pflaster versehen und getackert worden. Die einzigen Langzeitfolgen seien die zurückgebliebenen Narben.

Äußerst brutale Tat

Staatsanwältin Leinhäupl fand, dass die Tat von einer „hohen Brutalität und kriminellen Energie“ zeuge. Gerade ein Sicherheitsmann habe sich seine Reaktion genau zu überlegen. Sie hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung für erforderlich. Richter Kahler verhängte schließlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und ordnete 200 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Die Situation sei zwar „aufgeheizt“ gewesen. „Ihre Reaktion war grundfalsch“, stellte Kahler fest. Es hätte die Option gegeben, im Auto zu bleiben und wegzufahren. Wer mit so einem Werkzeug zuschlage, wisse: „Da ist Zug dahinter.“

Autor

Bilder