Behinderte Tochter eingeschlossen

Archivfoto: dpa Foto: red

Mehrere Monate nach der Befreiung einer geistig behinderten jungen Frau aus einer Wohnung in Rosenheim in Bayern ist gegen die Mutter ein Strafbefehl ergangen. Gegen die Frau sei eine Geldstrafe wegen Vernachlässigung ihrer Tochter verhängt worden, teilte das Amtsgericht Rosenheim der Deutschen Presse-Agentur mit.

 
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Mitte April hatten Polizisten das verschlossene Zimmer der damals 26-Jährigen aufgebrochen, nachdem sich deren Mutter unmittelbar vor der Zwangsräumung ihrer Wohnung in Suizidabsicht im Treppenhaus in die Tiefe gestürzt hatte.

Am 22. September sei der Strafbefehl gegen die Mutter erlassen worden, die den Sturz überlebt hatte, hieß es weiter. Sie könne noch bis kommenden Mittwoch (12. Oktober) Einspruch einlegen. Sollte dies geschehen, kommt es zu einem Prozess. Akzeptiert die Frau dagegen den Strafbefehl, wäre sie auch ohne Hauptverhandlung rechtskräftig verurteilt, hieß es.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers kann die Tochter wegen ihrer schweren Erkrankung keine Aussage dazu machen, ob sie gegen ihren Willen eingesperrt war. Am Tag nach der Entdeckung der jungen Frau in der total vermüllten Wohnung hatte die Staatsanwaltschaft von einer menschlichen Tragödie gesprochen.

dpa

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