Die Stadt leitete ein Verfahren ein und verlangte von dem heute 69-Jährigen, der inzwischen pensoniert ist, die Rückzahlung des Nettogehalts eines Jahres in Höhe von 29 900 Euro. Ein Gericht bestätigte die Entscheidung und begründete dies so: „Der Beamte erschien in der Zeit von 2004 bis 2010 nicht an seinem Arbeitsplatz und verrichtete keinerlei Arbeiten.“