Wanderer spazieren auf Privatgrund der Landwirte - das ist nicht ganz unproblematisch Bauern regen sich über Bierwanderer auf

Von Martina Bay
Es ist genug Platz für alle da: Wenn Fahrradfahrer und Traktor aufeinandertreffen, geht jeder am besten ein Stück zur Seite. Foto: Red. Foto: red

Reiter, Radfahrer und Spaziergänger sind bei ihren Ausflügen oft auf Privatgrund der Bauern unterwegs. Dann kommt es auch einmal zu Konflikten. Die Individualisten unter den Erholungssuchenden werden immer mehr. Auch auf die Bierwanderer sind nicht alle Bauern gut zu sprechen.

 
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Hans Nützel wohnt in Aufseß. Sein Grundstück steht direkt am Bierbrauereiwanderweg, der von Heckenhof nach Aufseß führt. „Wenn die Wanderer bei uns ankommen, sind sie nicht mehr im besten Zustand. Überall liegen die Bierflaschen rum“, sagt Nützel. Seine Mähmaschine lasse er in der Hauptwanderzeit zwischen Mai und August nicht mehr am Weg stehen. „Die stellen die auf den Kopf“, sagt Nützel. Prinzipiell hat Nützel nichts gegen die Bierwanderer. „90 bis 95 Prozent der Bierwanderer sind anständig, aber es kommen halt auch ein paar Rowdys vorbei.“

Mehr Individualisten, weniger Rücksichtnahme

Auch nicht jeder Fahrradfahrer fährt zur Seite, wenn sich von hinten ein Traktor nähert. „Die Individualisten werden immer mehr“, sagt Johannes Scherm, Geschäftsführer des Maschinenrings Bayreuth-Pegnitz. Wenn Leute mit Menschenverstand unterwegs seien, gäbe es kein Problem. Es kommt auch mal vor, dass ein Spaziergänger abseits der ausgewiesenen Wege eine landwirtschaftliche Fläche betritt. Andere Wanderer machen es ihm nach. Es entsteht ein Trampelpfad, den der Bauer nicht mehr landwirtschaftlich nutzen kann. Und das könne zu sinkenden Fördergeldern führen.

Wald- und Feldwege können entweder öffentlich oder privat sein. "Die öffentlichen Feld- und Waldwege gehören den Gemeinden", sagt Udo Wenzel, Abteilungsleiter des Bereiches Forsten im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayreuth. Im Landkreis Bayreuth gebe es rund 2000 Kilometer Forstwege, die landwirtschaftlichen Wege lägen auch bei rund 2000 Kilometer.

Nach dem Gesetz ist das Betreten der Felder während der Vegetationszeit verboten

Der Wanderer darf nicht zu jeder Jahreszeit nach Belieben auf den Feldern rumlaufen. „Laut der Bayerischen Verfassung darf man während der Vegetationszeit die landwirtschaftlichen Flächen nicht betreten“, sagt Harald Köppel, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbandes. Es gehe darum, Schäden während des Wachstums zu vermeiden. Sonst habe aber jeder ein Betretungsrecht. Bei Schnee oder wenn das Feld brach liege, könnten die Wanderer ohne Probleme über das Feld laufen.

Neben Wanderern und Radfahrern hinterlassen auch die Reiter auf den Feldern ihre Spuren. „Wenn 20 Pferde hintereinander im Galopp unterwegs sind, dann sieht man nur noch eine schwarze Spur“, sagt Köppel. "Eine Schneise der Verwüstung."

Anders als in den neuen Bundesländern sind die landwirtschaftlichen Flächen in Oberfranken viel kleiner. „Die Umwege für die Wanderer sind überschaubar“, sagt Scherm vom Maschinenring. Scherm setzt auf die gegenseitige Rücksichtnahme von Bauern und Wanderern. „Es handelt sich bei den genannten Problemen um Einzelfälle“, sagt Scherm. Es sei wichtig, dass die Bauern sich für die Menschen Zeit nähmen und ihre Arbeit erklärten. Dann gäbe es auch weniger Unverständnis.

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