Wer würde gewinnen bei der neuen Maßgabe? Im Prinzip alle Bürger, weil weniger Kosten, nämlich die Straßenbaukosten, auf der Abwasserkostenseite anfallen würden. Gewinnen würde auch die Stadt. Denn der städtische Entwässerungsanteil würde ebenfalls zum Teil auf die Anlieger umgelegt.
Die Eigentümer: Hauptbetroffener ist die Gewog Bad Berneck. „Ich bin immer der größte Anschließer“, sagt deren geschäftsführendes Vorstandsmitglied Roland Schramm. Schramm hat bereits angefangen, Rückstellungen über 1,5 Millionen Euro für die künftige Kläranlagenerneuerung zu bilden. Und jetzt auch noch Beiträge für die Straße? „Na schönen Dank“, sagt Schramm. Der gleichzeitig ausschließt, dass deswegen die Mieten der Gewog-Mieter steigen.
Was kommt auf die Eigentümer zu? Derzeit unmöglich zu sagen. Was auch daran liegt, dass die Situation von Straße zu Straße verschieden ist. Da, wo wirklich nur ein Graben in der Straße geöffnet und wieder verschlossen wurde, greift die SABS nicht. Wenn aber zum Beispiel ein Gehsteig erneuert oder neue Straßenlaternen aufgestellt wurden, greift die Beitragspflicht. Und mit dem jeweiligen Anteil am städtischen Entwässerungsanteil dürfte wohl jeder anliegende Eigentümer betroffen sein.
Wie geht es weiter? Die Stadt will sich mit der rückwirkenden Änderung nicht zufriedengeben. Und will sich auf einmal schriftlich gegebene Aussagen wie die des Landratsamtes von 2008 verlassen können. „Auf was sollen wir uns sonst verlassen?“, so Bürgermeister Jürgen Zinnert. Außerdem soll voraussichtlich im Juli eine Versammlung für die betroffenen Bürger stattfinden.
Was bedeutet das für seitherige, laufende und künftige Kanalarbeiten? Seit der Blumenau wurden oder werden in der Hammerstraße, Goldmühl, Heinersreuther Weg, Schmelz und Ringstraße in Escherlich die Kanäle erneuert. Hier wird jedenfalls die vom Bayerischen Prüfungsverband vertretene Meinung zur Geltung kommen. Und die SABS Anwendung finden.
Mit dem Reizthema SABS hat sich der Nordbayerische Kurier schon ausführlich befasst. Alles, was man zum Thema wissen muss, finden Sie hier.
Und hier erklären wir im Video die Straßenausbaubeitragssatzung mit Playmobil in zwei Minuten: