Wenn andere Leute Feierabend haben oder gemütlich vor dem Fernseher sitzen, dann stehen die Kulmbacher Bäcker in der Backstube und bereiten Teig für Brötchen, Hörnchen, Brot und andere Produkte zu. Vor 20 Jahren ist das Nachtbackverbot gefallen, erinnert sich Innungsobermeister Ralf Groß. Tatsächlich hatte das Nachtbackverbot in Deutschland lange Bestand. Es geht auf eine Entscheidung des Bundesrates vom 5. Januar 1915 zurück. Damals wurde festgelegt, dass Bäcker zwischen 19 Uhr und 7 Uhr nicht arbeiten durften. Nicht einmal die Vorbereitung des Teiges war erlaubt. 1934 wurde die Arbeitszeit auf frühestens vier Uhr morgens festgelegt. Aus sozialpolitischen Gründen bestätigte das Bundesverfassungsgericht 1968 noch einmal das Nachtbackverbot und legte fest, dass jegliche Tätigkeit, die der Herstellung von Brot, Brötchen oder Backwaren dient, zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht ausgeübt werden darf. Und vor 5.45 Uhr durften Backwaren auch nicht ausgeliefert werden.