An einem der vorherigen Verhandlungstage hatte der Angeklagte gesagt, er habe noch offene Forderungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro gegenüber dem Bauträger Anfang 2010 gehabt. Darum sei er zu diesem Zeitpunkt auch nicht davon ausgegangen, dass seiner Firma die Insolvenz drohe. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich im Juni 2010 gegen das Pottensteiner Unternehmen eröffnet.
Unberechtigte Nachforderungen
Der Angeklagte habe die geführten Listen irgendwann nicht mehr anerkannt und unberechtigte Nachforderungen gestellt, sagte der Zeuge weiter. Er habe den Vertrag mit dem Angeklagten schließlich gekündigt.
Dann habe man sich aber noch einmal zusammengerauft – unter der Bedingung, wenn der Bauträger dem Angeklagten sofort 250 000 Euro überweise, würde dieser das Projekt fertigstellen. Zu diesem Zeitpunkt war das Bauvorhaben zu zwei Dritteln etwa abgeschlossen, der Bauträger hatte bereits 3,5 Millionen Euro der vereinbarten Bausumme an den Pottensteiner gezahlt. Wie der Zeuge vor Gericht angab, wollte der Angeklagte die zwei gekauften Wohnungen mit der Bauleistung verrechnen.
„Anfang 2010 kam es dann zum Crash“, nannte es der Zeuge. Das Gerücht der Insolvenz sei aufgetaucht, auf der Baustelle sei nicht mehr viel passiert. Er habe erfahren, dass mehrere Handwerker vom Angeklagten kein Geld mehr bekommen hätten, manche Subunternehmer hätten deswegen Insolvenz anmelden müssen. Er selber habe dann vom Angeklagten zwei Schlussrechnungen in Höhe von insgesamt rund 2,29 Millionen Euro erhalten. „Die haben aber nichts getaugt, das war an den Haaren herbeigezogen“, erinnerte sich der Bauträger. Er habe die Rechnungen deshalb auch nicht bezahlt.
Nicht behebbare Mängel
Die Wohnanlage sei bis heute von der Gemeinschaft der Hauseigentümer wegen nicht behebbarer Mängel nicht abgenommen, so der Zeuge. Es seien zwar alle Wohnungen verkauft, aber er habe nicht die erwarteten Kaufpreise bekommen. Rund 330 000 Euro nennt der Zeuge als Preis pro Wohnung.
„Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll, das entspricht nicht den Tatsachen“, erwiderte der Zeuge, als der Richter ihn mit der Geldforderung des Angeklagten konfrontierte. Er ergänzte, dass sich der Pottensteiner öfter bei Bauprojekten mit eingekauft habe, um Einfluss auf die Eigentümergemeinschaft zu haben.
Am Vormittag des sechsstündigen Verhandlungstages hatte es noch Erklärungen der Verteidiger zur Überprüfung der finanziellen Verhältnisse des Bauunternehmers durch einen Wirtschaftsgutachter gegeben. In diesem wurde angegeben, dass bereits im November 2009 eine Zahlungsunfähigkeit der Firma erkennbar war. Die Verteidiger legten nun diverse Unterlagen vor, die der von der Staatsanwaltschaft Hof beauftragte Wirtschaftsgutachter nicht berücksichtigt habe. Hier gehe es um fehlende Kontostände, frei verfügbare Bankguthaben und zahlreiche Kontobewegungen noch Anfang 2010.
Gutachten ist nicht zu verwenden
Es hätte keine Unterdeckung des Unternehmens bestanden, so die Verteidiger. Dadurch sei die Liquidität fehlerhaft dargestellt. Es seien nur die Verbindlichkeiten, nicht aber die offenen Forderungen aufgeführt worden. Außerdem hätten sich teilweise Mahnungen und Zahlungen überschnitten, was vom Gutachter nicht berücksichtigt worden sei. Das Gutachten sei deshalb nicht zu verwenden, so das Fazit der Verteidiger. Sie beantragten nun, den Steuerberater des Pottensteiner Bauunternehmens als Zeugen zu laden. Dieser ist der Schwiegervater von einem der beiden mitangeklagten Geschäftsführer, dem Sohn des Hauptangeklagten.
Der Prozess wird am Dienstag vor dem Landgericht Hof fortgesetzt.
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