Schwurgerichtsprozess Auf Nebenbuhler eingestochen

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Messerstecherei: Versuchter Mord vor Schwurgericht Foto: red

Dreimal soll er zugestochen haben. Nahe am Herzen, im Bauch und am rechten Arm seines Nebenbuhlers. Dafür muss sich Oliver K. seit Montag vor der ersten Strafkammer des Schwurgerichts in Bayreuth verantworten. Die Anklage lautet: versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

 
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Ihren Lauf nahm die Geschichte im Oktober des vergangenen Jahres in einer Klinik im baden-württembergischen Bad Mergentheim. Der 25-jährige Kulmbacher leidet seit seinem siebten Lebensjahr an Diabetes. Im vergangenen Herbst waren seine Werte besonders schlecht. Auf die hausärztliche Warnung hin „Wenn Sie so weitermachen, machen Sie in ein paar Jahren nichts mehr“ ließ sich K. in die Klinik einweisen. Dort lernte der Kulmbacher Svenja H. kennen. Man traf sich im Raucherpavillon und kam sich näher. In der Ehe mit seiner Frau, mit der er seit vier Jahren verheiratet ist und eine Tochter hat, stand es damals schon nicht mehr zum Besten.

Mit seiner neuen Bekanntschaft brach K. seinen Klinikaufenthalt vorzeitig ab und zog in eine Wohnung für Obdachlose in Kulmbach. Dort kam es in der Nacht von 23. zum 24. Oktober zu dem Drama. Der Angeklagte soll mit angesehen haben, wie seine vermeintlich neue Partnerin mit einem anderen Mann auf der Matratze lag. Die beiden sollen sich geküsst und miteinander unter der Decke gekuschelt haben.

Als der 25-Jährige, der selbst davon ausging mit der Frau liiert zu sein, sah, was los ist, verließ er zunächst den Raum und ging ins Badezimmer. Laut Anklageschrift hat er dort zunächst den Plan gefasst, sich selbst mit einem Messer die Arme aufzuschneiden. Doch dann habe er sich eines anderen besonnen und sich vorgenommen, das Messer gegen seinen Nebenbuhler zu richten. Mit einem Küchenmesser mit circa 15 Zentimeter Klingenlänge in der Hand sei er dann zurückgekommen, habe sich auf den Körper von Manuel H. gesetzt und zugestochen. Laut Anklageschrift soll er dann gesagt haben: „Hoffentlich verreckst du dann im Krankenhaus“.

Der Angeklagte hat sich beim Opfer entschuldigt

In der Verhandlung am Montag wählte K. dann freilich einen weitaus moderateren Ton. Dass er mit dem Messer zugestochen habe, räumte er unumwunden ein, gab sich aber eher kleinlaut. „Ich wollte halt den großen Kerl raushängen lassen“, sagte der Angeklagte. „Ich wollte ihn verletzen, nicht töten.“ In der Hoffnung, dass der andere dann verschwindet. Auch Anwalt Karsten Schieseck wies die Tötungsabsicht zurück. „Er wollte ein großes Drama setzen“, sagte Schieseck. Es sei seinem Mandanten keinesfalls darum gegangen, zu töten. Dieser bedauere, dass er so gehandelt habe.

Tatsächlich hat der Angeklagte inzwischen einen Brief an das Opfer geschrieben, in dem er sich für die Tat entschuldigt hat. Wie H., der gestern als Zeuge vernommen wurde, dieses Schreiben empfunden habe, wollte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein von dem Geschädigten, dessen Wunden inzwischen verheilt sind, wissen: „Ich war überrascht, einen Brief von ihm bekommen zu haben“, antwortete H. Wie er denn jetzt zu dem Angeklagten stehe? – Man habe sich lange nicht gesehen. Im Schwurgerichtssaal blickten sich beide Männer gestern in die Augen. Der Angeklagte richtete direkt das Wort an H.. „Ich möchte Dir sagen, dass ich das auf eine andere Art und Weise hätte regeln sollen.“

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dazu ist auch die Frau, um die es sich in diesem Fall dreht, geladen. Außerdem werden mehrere Gutachter zu Wort kommen.

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