Ärger um neuen Grabstein

Von Peter Engelbrecht
Stadtfriedhof Bayreuth. Foto: Karl Heinz Lammel/Archiv Foto: red

Renate Repovic ist auf die evangelische Friedhofsverwaltung in Bayreuth nicht gut zu sprechen. Ihr Mann war im März verstorben, wurde auf dem Stadtfriedhof beigesetzt. Die Witwe wollte einen neuen Grabstein aufstellen – dafür waren 564 Euro Gebühren an die Gesamtkirchengemeinde fällig. Sie fühlt sich abgezockt, „das widerspricht dem gesunden Menschenverstand“. Doch die Friedhofsverwaltung pocht auf ihre Vorschriften.

 
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Seit 1973 hält, pflegt und bezahlt die Familie auf dem Stadtfriedhof ein Einzelgrab, vorausschauend mit doppelter Tiefe für eine Zweitbestattung. Im März 2017 verstarb ihr Mann „nach langer und glücklicher Ehe“. Er wurde in der Grabstätte beigesetzt, die Nutzung verlängert und bezahlt. „Schwer fiel mir in der Zeit der Trauer die Aufgabe, einen Grabstein auszuwählen, der die Persönlichkeit meines Mannes würdigt“, erinnert sich Renate Repovic. Der alte Stein war 90 Zentimeter breit, der neue zehn Zentimeter schmaler. Doch um den neuen Stein aufstellen zu dürfen, war eine Verbreiterung der Grabstätte beiderseits um jeweils rund 20 Zentimeter notwendig. Der Grund dafür: mit der Neuaufstellung ging der Bestandsschutz verloren.  

"Kühl abgefertigt"

Renate Repovic wandte sich an die Friedhofsverwaltung. „Dort, wo ich Empathie und Hilfsbereitschaft erwartete, wurde ich durch zwei Damen äußerst kühl und geschäftsmäßig abgefertigt“, schildert sie. Für die erforderliche Verbreiterung müsse sie eine halbe Grabbreite (45 Zentimeter) dazuerwerben, hieß es. „Obwohl ich das Gefühl hatte, übervorteilt zu werden, stimmte ich zu“, berichtet die Witwe. Einer Genehmigung stand nichts im Weg. „Den Höhepunkt der Gewinnsucht erlebte ich dann aber, als mir für diese halbe Breite, die ja nur für die Oberflächengestaltung relevant ist, auch noch die imaginäre doppelte Tiefe, die niemals in Anspruch genommen werden kann, berechnet wurde“, zeigt sich Renate Repovic empört. „Da wurde ich eiskalt abgezockt.“

564 Euro Gebühr

Sollte die Friedhofssatzung tatsächlich „solchen Unsinn zwingend vorsehen“, sollte sie schleunigst geändert werden. Sie bezahlte die Rechnung für die Nutzungsgebühren der „Tiefengrabstätte“ mit der halben Breite für 20 Jahre von 520 Euro plus Verwaltungsgebühr von 44 Euro, insgesamt also 564 Euro. Repovic: „Gerne hätte ich die Summe der Schlosskirche für die Jugendarbeit und für bedürftige Kinder gespendet.“

Vorschrift ist Vorschrift

Die Verwaltung verweist auf die aktuelle Friedhofsordnung für den Stadtfriedhof sowie die Friedhöfe St. Georgen und St. Johannis. Nach den Gestaltungsvorschriften dürfen Grabsteine in der Breite zwei Drittel der Grabbreite nicht überschreiten. Diese Friedhofsordnung wurde von der evangelischen Gesamtkirchenverwaltung 2006 erlassen und vom damaligen Dekan Hans Peetz unterzeichnet. Das betreffende Einzelgrab ist 90 Zentimeter breit, damit hätte der neue Grabstein nach der Zwei-Drittel-Regelung höchstens 60 Zentimeter breit sein dürfen. Da er aber 80 Zentimeter messen sollte, musste die Grabstätte verbreitert werden, erläutert Stefanie Pfaffenberger, die stellvertretende Leiterin der Friedhofsverwaltung, auf Anfrage unserer Zeitung. Die Regelung werde angewandt, um bei Beerdigungen den Durchgang mit Särgen zwischen den Gräbern zu gewährleisten. Dies sei ein Gebot der Gleichbehandlung.  Hätte man nur die Oberfläche der zusätzlichen Grabbreite als Nutzungsgebühr für 20 Jahre veranschlagt, hätte das 260 statt 564 Euro gekostet, räumt Pfaffenberger ein. Doch Frau Repovic habe „nichts gesagt“, deshalb sei die Berechnung so erfolgt. „Wir wollten nicht abzocken“, versichert Pfaffenberger.

Es habe mehrere Gespräche  gegeben, die Sache und die fällige Gebühr sei dann vom Friedhofsausschuss entschieden worden. Pfaffenberger sprach von einer sehr emotionalen Stimmung beim Besuch von Frau Repovic, „jeder, der kommt, ist in einer Ausnahmesituation“, zeigt sie Verständnis. Die Friedhofsverwaltung habe sich sehr lange damit beschäftigt und versucht, „alles pietätvoll und ruhig zu bearbeiten“.

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