Angeklagter gesteht Bluttat

Von Manfred Scherer
Der Angeklagte (links) mit seinem Verteidiger Wolfgang Schwemmer. Foto: Manfred Scherer Foto: red

Im Prozess um die Bluttat an einer 67-jährigen Bayreutherin hat der 65-jährige Angeklagte die Tat gestanden. Der Mann, der wegen heimtückischen Mordes angeklagt ist, behauptet jedoch, er sei nicht Herr seiner Sinne gewesen.

 
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Er will vor der Tat "seltsame Zigaretten" geraucht haben, die ihm ein Bekannter am Bahnhof gegeben haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem wegen eines versuchten Mordes im Jahr 1997 vorbestraften Mann Mord vor, weil der Angeklagte am 16. April sein Opfer von hinten niedergestochen haben soll.

Die Anklagebehörde hatte in ihrer Anklage die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten bejaht. Das Schwurgericht jedoch ließ die Anklage in dieser Form nicht zu. Die Strafe für einen Mordversuch im Jahr 1997 sei abgesessen - zwischen der Entlassung und der neuen Tat liegen über fünf Jahre. Deshalb sei Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Sollte der 65-Jährige wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm lebenslange Haft.

Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt.

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