Auch im Bundesverkehrsministerium hält man wenig von einer generellen Tempo 30-Regelung. Dies sei nicht geplant, teilte das Ministerium mit. Sie schränke die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein und bremse den Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen unverhältnismäßig, auf denen zwei Drittel des Verkehrs innerorts abgewickelt werde. Die geltende Regelung sei ausreichend und ermögliche den Behörden, in Wohngebieten Tempo-30-Zonen anzuordnen, vor Schulen und Kitas auch auf Hauptverkehrsstraßen. Dafür war erst im vergangenen Dezember die Straßenverkehrsordnung geändert worden.
Ziel bis 2020
Das Umweltbundesamt (UBA) hatte Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in einem Papier mit dem Titel „Stadt für Morgen“ bei den kurzfristigen Zielen bis 2020 genannt. Neben fachlichen Untersuchungen sei zur Umsetzung eine „breite gesellschaftliche Diskussion“ notwendig, heißt es in einem weiteren UBA-Papier. In den 70er und 80er Jahren sei „sehr kontrovers“ über Tempo-30-Zonen in Wohngebieten debattiert worden. Inzwischen seien diese Zonen gesellschaftlicher Konsens.
Ein Sprecher des ADAC verwies auf eine Untersuchung im Auftrag des Automobilclubs vom vergangenen Herbst, der zufolge Autos bei Tempo 30 nicht weniger CO2 und Stickoxide ausstoßen als bei Tempo 50. Der ADAC argumentiert, dass Autofahrer vor allem zu verkehrsarmen Zeiten wie am Wochenende oder nachts ausgebremst würden.
Vorreiter Buxtehude
Die erste Tempo-30-Zone in Deutschland war ein Modellversuch im November 1983 im niedersächsischen Buxtehude. Viele weitere Städte folgten.
Die Grünen wollen Kommunen die Möglichkeit geben, „eigenständig und unbürokratisch“ über Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts zu entscheiden - nicht nur, wenn dort etwa eine Grundschule oder ein Altenheim steht, wie es die Regelung vom Dezember vorsieht.
dpa