Die alten Dämmabfälle aus Styropor sind mit dem gesundheitsschädlichen Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCDD) belastet, dürfen deshalb seit dem 1. Oktober 2016 nicht mehr in Müllverbrennungsanlagen verfeuert werden. Sie gelten laut einem Beschluss des Bundesrats aus 2015 als Sondermüll. Auf Baustellen müssen deshalb Extra-Entsorgungscontainer aufgestellt werden; nicht jedes Transportunternehmen darf die Abfälle zur Verbrennungsanlage fahren. Der Preis für die Entsorgung ist stark gestiegen. Die alten Platten müssen separat verbrannt werden, der Großteil der Anlagen hat aber gar keine Zulassung dafür.