Ursprünglich hatte der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, Alexander Czech, von drei Ermittlungsfällen gesprochen. Die Beamten hätten bei einem Versammlungsteilnehmer ein Plakat festgestellt, das den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt habe. Auf dem Transparent stand folgender Satz: „Liebe Muslime, bitte lasst uns mit diesen Deutschen nicht alleine!!!“ Der Buchstabe „s“ beim Wort „diesen“ war mit der verbotenen Siegrune geschrieben. Nach Prüfung durch die Kriminalpolizei am Freitag habe sich herausgestellt, dass der Verfasser strafrechtlich nicht belangt werden kann, sagte Czech. Die Siegrune in diesem Zusammenhang zu zeigen, sei nicht strafbewehrt.