Sex, Drogen und Pornofilme 60-Jähriger wegen schwerer gemeinschaftlicher Vergewaltigung vor Gericht

Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Sex gegen Drogen, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr oder brutale Vergewaltigung: Die Aussagen könnten unterschiedlicher kaum sein.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Während der angeklagte 60-jährige Mann aus dem westlichen Landkreis Bayreuth von einvernehmlichem Sex mit der heute 20-jährigen Freundin seines Bekannten spricht, berichtet die Frau von massiven sexuellen Übergriffen. Seit Montag muss sich der 60-Jährige wegen schwerer gemeinschaftlicher Vergewaltigung und wegen mehrerer Drogendelikte vor Gericht verantworten.

Luft abgedrückt und gefesselt

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem früheren Bäcker und zuletzt von Hartz IV lebenden Mann vor, die Frau zweimal vergewaltigt und zu massiven sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Freund der jungen Frau soll dabei gewesen sein und mitgemacht haben. Zu den Taten war es in der Wohnung des Angeklagten im westlichen Landkreis gekommen. Der Angeklagte soll dabei alles andere als zimperlich vorgegangen sein. Er habe der Frau die Kleider vom Leib gerissen, habe ihr die Luft abgedrückt, bis sie fast ohnmächtig geworden sei, und soll sie sogar gefesselt haben. „Stimmt alles nicht“, sagte der Angeklagte und berichtete stattdessen vom mehrfachen einvernehmlichen Sex, gerne auch zu dritt.

Hintergrund der Bekanntschaft zwischen dem Angeklagten und dem Pärchen sollen Drogengeschäfte gewesen sein. Da ging es um größere Mengen Crystal Speed, die der Angeklagte zusammen mit einer anderen Frau von einem Dealer im tschechischen Asch nach Deutschland geschmuggelt und zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgehalten haben soll.

Dreier soll Frau gefallen haben

Im zweiten angeklagten Fall war es in der Wohnung der jungen Frau in der Hammerstatt zum „Dreier“ gekommen. „Danach hat sie mir sogar eine SMS geschickt, dass es ihr gefallen hat“, behauptete der Mann. Warum ihn die Frau jetzt dermaßen in die Pfanne haut, wollten die Richter wissen, der Angeklagte konnte nur mit den Schultern zucken. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Symbolbild: pa


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Dienstagsausgabe (9. Oktober) des Nordbayerischen Kuriers.

Bilder