Betrug mit Schneeballsystem 51-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt

Nach mehreren Verhandlungstagen ist am Montag der 51-jährige Geschäftsführer eines Unternehmens für Kopiersysteme aus dem Landkreis Kulmbach wegen gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

 
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Der Antrag auf sofortigen Haftbefehl wurde allerdings von der Kammer zurückgewiesen, weil eine Fluchtgefahr nicht erkennbar ist. Vier Jahre sind nach den Worten von Richter Eckstein Schuld und Tat angemessen und wie es dazu kam, wurde auch aus dem Schlusswort des Angeklagten deutlich.

In die Gesamtstrafe wurde auch ein Urteil vom Juli 2012 des Amtsgerichtes Kulmbach mit einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten einbezogen. Für den kommenden Monat steht dem Angeklagten vor dem Amtsgericht Kulmbach aber noch eine weitere Verhandlung ins Haus: gemeinschaftlich begangener Betrug und zwar im Zusammenhang mit dem Einbau einer Alarm- und Brandschutzmeldeanlage sowie der Lieferung einer Büroausstattung, die es allerdings nie gab.

Mit Führung überfordert

Verteidiger Alexander Schmidtgall machte im Schussplädoyer deutlich, dass sein Mandant die Übersicht verloren habe und ganz einfach mit der Führung des Unternehmens überfordert war. Er hatte sich zwar einen großen Kundenstamm erarbeitet und diesen auch über Jahre hinweg anständig betreut. Das wurde auch damit deutlich, dass er als Verteidiger zahlreiche Anrufe von Kunden bekam, die seinen Mandanten gar nicht anzeigen wollten.

Der Angeklagte hatte noch das letzte Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog. Er verwies darauf, dass die Schieflage seines Unternehmens im Jahre 2006 damit begann, dass ein Verkäufer nicht nur aufgehört, sondern auch seinen Kundenstamm abgeworben habe.

rei

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