Junger Schläger soll vier Jahre in Haft

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Eine Party am Bindlacher Weiher eskalierte zu einer massiven Schlägerei. Zwei Brüder stehen jetzt deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Am Bindlacher Weiher geraten am 27. Mai 2017 zwei Gruppen von Jugendlichen aneinander, die einen sind aus Mistelgau, die anderen aus Bindlach. Man provoziert und beleidigt sich gegenseitig und droht den anderen. Die Polizei wird gerufen und greift ein. Alles scheint geklärt. Doch dann kommen zwei Brüder aus Bayreuth dazu. Sie mischen sich derart heftig ein, dass sie jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht in Bayreuth stehen.

 
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Viele Aussagen, die in diesem Prozess gemacht werden, scheinen nicht zu stimmen oder widersprechen sich. Wer was warum getan hat, lässt sich auch am zweiten Verhandlungstag nicht klären. Zwar befragte Richterin Andrea Deyerling am Freitag noch zwei weitere Zeugen, die an dem besagten Abend dabei waren. Doch Entscheidendes konnten sie nicht beitragen. Der eine wollte sich lediglich an den Streit am Weiher erinnern, nicht aber an das folgende Geschehen. Klar scheint zumindest zu sein, dass bei der Schlägerei ein Schlagstock und eine Glasflasche im Spiel waren. Einer der Angeklagten, der ältere der Brüder, trug Stichverletzungen im Oberarm davon.

Vier schwer verletzte Opfer

Schlimmer jedoch erwischte es vier andere Jugendliche: einer hatte nach der massiven Rauferei eine Beule am Kopf und Prellungen, ein weiterer erlitt sogar einen Jochbeinbruch, der operiert werden musste; zwei weitere hatten Prellungen an Kniegelenk und Lendenwirbelsäule sowie an Bauch, Rücken und Oberschenkeln und eine Platzwunde am Kopf.

Möglicherweise wollte der 18-Jährige seinem jüngeren Bruder zur Hilfe eilen. Der 17-Jährige soll bei einem am Boden liegenden Opfer auf dem Rücken gesessen und immer wieder mit der Faust zugeschlagen haben. Anders als sein Bruder ist er noch nicht vorbestraft, dennoch lehnte Staatsanwalt Julius Klug eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ab. „Davon sind wir meilenweit entfernt“, sagte Klug, der von einem gemeinsamen Tatplan der Brüder ausging.

Ausgerastet nach Kräuterzigarette

Der mittlerweile volljährige Ältere wurde bereits mehrfach straffällig und hat bereits einen vierwöchigen Jugendarrest abgesessen. Besonders schwer wiegt ein Urteil aus dem Jahr 2014 wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Vollrausch. Nach dem Rauchen einer Zigarette mit einer Kräutermischung rannte er im Oktober 2013 schreiend und heulend in eine Gaststätte und biss eine Frau in Schulter und Brust. Er wurde überwältigt und fixiert, bis die Polizei gekommen war.

In Kulmbach drangsalierte der damals erst 15-Jährige im November 2014 am Busbahnhof einen Schüler, bespuckte und schlug ihn und durchwühlte seine Schultasche. An der Hans-Hacker-Straße beschimpfte er mit einem anderen Kumpel einen Passanten als „Hurensohn“ und stellte sich ihm in den Weg. Als der in die Polizeiinspektion ging, um Anzeige zu erstatten, wurde er mit Fäusten und Füßen geschlagen und getreten. Auch in Bayreuth hatte der kräftige Junge im selben Jahr einen anderen am Zentralen Busbahnhof grundlos niedergeschlagen. Wegen angeblicher Schulden und gestohlener Drogen drohte er zudem Jugendlichen Schläge an.

In Jugendheim untergebracht

Das Gericht befand: Die schädlichen Veranlagungen und erzieherischen Mängel machten den weiteren Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung unumgänglich. Erhebliche Probleme mit Autoritäten, eine hohe Gewaltbereitschaft und Aggressivität machten dies erforderlich. Ein Unrechtsbewusstsein sei kaum vorhanden, stellte auch das Jugendgefängnis fest. Die vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt und verlängert.

Dann kam es zu einem weiteren Prozess 2017. Gemeinsam mit anderen Kumpels klauten er einem Betrunkenen i-phone und Brieftasche. Mit Mastercard und Bargeld fuhren sie nach Nürnberg, mieteten sich in ein Hotel ein und gingen auf Shoppingtour. Hierfür bekam er ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe. Und dann kam es im selben Jahr zu der Prügelei in Bindlach.

Urteil am Montag

Staatsanwalt Klug hält ihn daher für „skrupellos und unbelehrbar“ und zweifelte nicht an den in der Anklage erhobenen Vorwürfen. In Anbetracht seiner Vorgeschichte forderte er für den 18-Jährigen eine vierjährige Jugendstrafe. Pflichtverteidiger Volker Beermann erschienen etliche der Zeugen unglaubwürdig. Sie hätten ihren eigenen Anteil an dem eskalierenden Streit teils stark heruntergespielt. Deshalb sprach er sich für einen Freispruch aus. Das Urteil wird am kommenden Montag verkündet.

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