Der angeklagte Fahrdienstleiter im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren Haft verurteilt werden. Nach Überzeugung der Anklagebehörde ist der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung in vollem Umfang schuldig. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz hielt dem 40-Jährigen in seinem Plädoyer am Freitag «kopfloses Verhalten» im Dienst am Unfalltag vor.