Kulmbach - Um das Impf-Tempo zu erhöhen, hat die Bundesregierung vor Kurzem eine Gesetzesänderung beschlossen. Sie erlaubt es künftig neben Apothekern (wir berichteten) auch den Zahn- und Tierärzten gegen das Corona-Virus zu impfen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung, deren Inhalt fünf Stunden Theorie sowie zwei Stunden „Praktikum“ in einem Impfzentrum oder einer ähnlichen Einrichtung umfasst. Eine Impfung in der Tierarztpraxis ist ebenfalls angedacht, hierfür fehlt allerdings derzeit noch die entsprechende Gesetzesgrundlage durch das Gesundheitsministerium.