Polizei ermittelt nicht, ob und wer pornografisches Material ins Netz stellte
Der Polizist, der die Anzeige der jungen Frau aufgenommen hatte, konnte in seiner Zeugenaussage wenig zum vermeintlich hochgeladenen Video und zum falschen Facebook-Profil sagen und verwies mehrfach auf die Akten. Beweise – eine IP-Adresse etwa –, ob und wer das pornografische Material ins Netz gestellt hatte, hatte die Polizei allem Anschein nach nicht gesichert. Nach Aussage der Geschädigten war es auch an ihr, bei Facebook die Löschung des falschen Profils mit den Nacktfotos zu veranlassen.
Am Ende blieben von den sechs Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft nur die Bedrohung und Beleidigung. Von Reue keine Spur, bemerkte Staatsanwalt Florian Losert in seinem Plädoyer. Und weil Markus T. ein langes Vorstrafenregister habe, unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung mehrfach im Knast saß, forderte Losert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten – ohne Bewährung.
Gericht belässt es bei einer Geldstrafe
In seinem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer von Verteidiger Johannes Driendl, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Eine Freiheitsstrafe wäre aufgrund der Vorstrafen „leicht und durchaus angemessen“ gewesen, sagte die Richterin. Doch das Gericht berücksichtigte eine schwere Herzkrankheit des Angeklagten und dass er zwei kleine Kinder hat. Das Urteil für den arbeitslosen und erwerbsunfähigen Markus T.: eine Geldstrafe von 5460 Euro.