Zoff um ein Sexvideo endet mit Geldstrafe

Von Moritz Kircher
In einem Strafprozess am Landgericht Bayreuth ging es um vermeintlich heimlich aufgenommene Nacktfotos und ein Sexvideo. Archivfoto: Britta Pedersen dpa/ Foto: red

Markus T. soll seine Freundin beim Sex heimlich fotografiert und gefilmt haben. Als die Beziehung zerbrach, soll er ein schlüpfriges Filmchen und Nacktfotos von ihr ins Internet gestellt haben. Am Ende blieb von diesen Anklagepunkten im Strafprozess am Landgericht Bayreuth nur die schmutzige Wäsche einer gescheiterten Internetbekanntschaft und eine Geldstrafe wegen Bedrohung und Beleidigung.

 
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Und das, obwohl möglicherweise ein Sexvideo den Weg ins Netz gefunden hatte und Nacktfotos der Geschädigten auf Facebook gepostet worden waren. Eine Frau aus dem westlichen Landkreis Bayreuth und der 24 Jahre ältere Angeklagte Markus T. aus Nordrhein-Westfalen hatten sich im Internet kennengelernt. Sie führten im Jahr 2012 wenige Monate eine Fernbeziehung, die in einem Rosenkrieg endete. Als die Beziehung zerbrach, soll Markus T. gedroht haben, das Gesicht der jungen Frau mit Säure zu verätzen und ihre Brüder zu erschießen.

Angeklagter verwahrt sich gegen schwerste Anklagepunkte

Ob er sich zur Anklage äußern wolle, fragte Richterin Kerstin Kayser. Kein einziges Foto oder Video habe er heimlich gemacht, sagte der Angeklagte. „Das ist schlicht gelogen.“ Auch habe er kein falsches Facebook-Profil der Geschädigten angelegt oder ein Sexfilmchen ins Netz gestellt. „Die Drohung, da stehe ich zu“, sagte der Angeklagte. „Man sagt viel, wenn man streitet.“

Schlampe, Hure und Flittchen soll er sie genannt haben. „Das ist ja auch so“, bemerkte Markus T. aufgebracht. „Sie hat mich ja auch Hurensohn genannt.“ Die Schuld an der gescheiterten Beziehung suchte Markus T. im Verhalten seiner Ex-Freundin, die psychisch labil sei.

Landete das Material tatsächlich im Netz?

Die Ex-Freundin des Angeklagten berichtete im Zeugenstand dagegen von Eifersucht und Psychospielchen des Angeklagten. „Das ging alles von ihm aus“, sagte die Geschädigte. Markus T. habe gedroht, die Nacktbilder von ihr im ganzen Heimatort aufzuhängen, sollte sie sich nicht mit ihm treffen. Auch habe er ein falsches Facebook-Profil angelegt, Nacktfotos von ihr hochgeladen und Freundschaftsanfragen an ihre Arbeitskollegen geschickt.

Dass das tatsächlich Markus T. getan hat, wurde in der Verhandlung nicht bewiesen. „Außer ihm hatte keiner die Bilder“, lieferte die Frau lediglich ein Indiz. Unklar blieb auch, ob tatsächlich ein Sexvideo ins Internet gelangte. Der Angeklagte habe ihr zwar einen Link zu einem vermeintlichen Video geschickt. Diesen habe sie allerdings nie geöffnet, so die Frau.

Polizei ermittelt nicht, ob und wer pornografisches Material ins Netz stellte

Der Polizist, der die Anzeige der jungen Frau aufgenommen hatte, konnte in seiner Zeugenaussage wenig zum vermeintlich hochgeladenen Video und zum falschen Facebook-Profil sagen und verwies mehrfach auf die Akten. Beweise – eine IP-Adresse etwa –, ob und wer das pornografische Material ins Netz gestellt hatte, hatte die Polizei allem Anschein nach nicht gesichert. Nach Aussage der Geschädigten war es auch an ihr, bei Facebook die Löschung des falschen Profils mit den Nacktfotos zu veranlassen.

Am Ende blieben von den sechs Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft nur die Bedrohung und Beleidigung. Von Reue keine Spur, bemerkte Staatsanwalt Florian Losert in seinem Plädoyer. Und weil Markus T. ein langes Vorstrafenregister habe, unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung mehrfach im Knast saß, forderte Losert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten – ohne Bewährung.

Gericht belässt es bei einer Geldstrafe

In seinem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer von Verteidiger Johannes Driendl, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Eine Freiheitsstrafe wäre aufgrund der Vorstrafen „leicht und durchaus angemessen“ gewesen, sagte die Richterin. Doch das Gericht berücksichtigte eine schwere Herzkrankheit des Angeklagten und dass er zwei kleine Kinder hat. Das Urteil für den arbeitslosen und erwerbsunfähigen Markus T.: eine Geldstrafe von 5460 Euro.