Für den ehemaligen Geschäftsführer des Württembergischen Tennis-Bundes (WTB) stand es auf Messers Schneide: Muss er wegen der Veruntreuung in mehreren hundert Fällen ins Gefängnis oder kommt er mit einer Strafe auf Bewährung davon? Der Richter vor dem Amtsgericht Nürtingen entschied, wie berichtet, die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Auflage lautet: „Schadenswiedergutmachung nach besten Kräften“. Die Größenordnung dürfte sich dabei auf über eine Millionen Euro belaufen.