Obefranken/Darmstadt - Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte am Donnerstag vor dem Darmstädter Arbeitsgericht mit ihrer Klage auf 30 000 Euro. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Wirtschaft Zu dick für einen Führungsposten
Von Dieter Weigel 12.06.2014 - 00:00 Uhr