Obefranken/Darmstadt - Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte am Donnerstag vor dem Darmstädter Arbeitsgericht mit ihrer Klage auf 30 000 Euro. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.