Die von der CSU durchgesetzten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München am Montag eine Klage der Opposition zurück. Die Einschränkungen für den Bau von Windrädern gelten seit Februar 2014. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache (10H) der Bauhöhe betragen - wobei ein Gemeinderat eine Abweichung beschließen kann.