Bei der Verhandlung am Bayreuther Verwaltungsgericht geht es unter anderem um die Frage, ob die Windkraftanlagen zu laut sind. Das Urteil wird am Freitag erwartet. Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern hält die Genehmigung für unzulässig. Denn als der Windpark errichtet wurde, sei bei den vier Windrädern ein anderer Typ verwendet worden. Die Landratsämter hätten die Genehmigung aber auf der Grundlage eines anderen Modells erteilt. Das Landratsamt Kulmbach genehmigte die auf dem Gemeindegebiet von Rugendorf stehende Windkraftanlage bereits am 12. Juni 2015. Die drei anderen Windräder stehen auf Kronacher Gebiet. Das Landratsamt Kronach stimmte dem Bau am 12. Dezember 2014 zu.