Sein syrischer Freund, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, bestätigte als Zeuge vor Gericht: Sein Freund habe nicht gewusst, was der Zweck der Fahrt war. Er habe den jungen Afghanen nur mitgenommen, weil er bei der langen Fahrt "Unterhaltung im Bus" haben wollte. Ja, er habe für 2000 Euro ein Kilo Hasch kaufen wollen und sei vom Verkäufer ausgetrickst worden. Ja, sein afghanischer Freund habe die Geldübergabe mitbekommen.
Das Problem: Im Ermittlungsverfahren hatte der Zeuge noch etwas anderes gesagt - nämlich, dass sein Freund sehr wohl vom Hintergrund der Fahrt gewusst habe. Auf Vorhalt dieser Aussage korrigierte er sich, betonte aber: "Er hat mir gesagt, dass ich das nicht machen soll, dass das gefährlich ist. Ich habe ihm nur gesagt, dass das mein Problem ist."
Einmütige Beurteilung: Freispruch
Es gab weitere Anhaltspunkte, die eine Beihilfe des Angeklagten in Frage stellten: Ihm wurde keine Gewinnbeteiligung oder Drogen als Profit versprochen. Er ist auch körperlich kein riesiger Muskelmann, so dass man hätte sagen können: Er wurde erkennbar zur Abschreckung oder Sicherung des Drogentransports ausgesucht.
Der Gerichtsvorsitzende Alois Meixner deutete denn auch schon vor den Plädoyers an, dass der Fall auf einen Freispruch hinauslaufen dürfte: "Alleine die physische Anwesenheit ist wohl kein Beitrag, der es rechtfertigen würde zu sagen: Er hat die Tat gefördert."
Entsprechend war die Reaktion der Prozessbeteiligten: Staatsanwalt und Verteidiger plädierten kurz und beantragten Freispruch. Das Schöffengericht brauchte wenige Minuten zur Beratung, um zum Freispruch zu kommen.
Ob das Urteil bei dem jungen Mann Freude auslöst? Trotz guter Intergration, die das Jugendamt ihm bescheinigt, ist sein Asylantrag abgelehnt worden.