Nicht eskalieren lassen
Bis zum 21. Dezember hat der Handwerker jetzt Zeit, sich beim Werberat zu erklären. Dann wird erst beraten, ob der Vorgang überhaupt den Mitgliedern des Deutschen Werberats zur Entscheidung vorzulegen ist. Sollte das Inserat künftig nicht mehr verwendet werden, sei die Sache generell erledigt, sagt Julia Busse, Pressesprecherin beim Deutschen Werberat. Sie will den aktuellen Fall nicht bewerten, sieht aber Übereinstimmungen zu ähnlichen Fällen, die dann vom Werberat auch beanstandet wurden.
Sollte Hempfling also seine Anzeige nicht weiter publizieren, dazu gehöre laut Busse auch die Löschung auf der Firmenwebseite, sei die Sache vom Tisch. Falls es aber zu einer Entscheidung kommen müsse, kann es durchaus sein, dass die Prebitzer Firma öffentlich gerügt wird. Hempfling sieht das anders und leugnet auch, jemals diese Anzeige auf seine Website gestellt zu haben.
Erotische Werbung ist nicht verboten
Die weiteren Schaltungen in diversen Zeitschriften hat Hempfling vorsorglich zurückgezogen. „Die Verleger waren entsetzt", sagt er. Hempfling bekam viel Zuspruch, besonders in regionalen Facebookgruppen. Er selbst betonte, niemandem zu Nahe treten zu wollen. Für ihn stand im Vordergrund, Fachkräfte zu finden und auch die Frauenquote anzukurbeln. Die qualifizierte Mitarbeitersuche laufe unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Ansichten, sagt Hempfling.
Die Anzeige sei "sexy, aber nicht sexistisch". Zudem sei erotische Werbung auch durch den Werberat gebilligt. In dessen Publikationen sei zu lesen, dass das weibliche Gesäß als Blickfang nicht gleich sexistisch sei. Vielmehr komme es auf die Bebilderung und den Begleittext an. Doch gerade hier betont Hempfling, dass auf Texte oder Sprüche verzichtet wurde. Damit sei laut seiner Auffassung die Sexismussdebatte vom Tisch. Vom Werberat hat er nun selbst eine Stellungnahme gefordert und zeitgleich seine Sichtweise dargestellt.
Bürgermeister distanziert sich
Ellen Wagner ist Leserin der besagten Zeitschrift und brachte den Stein ins Rollen. Sie will sich nicht mehr zum Thema oder ihren Beweggründen äußern. Unserer Redaktion teilt sie mit, "es ging mir mit meinem Post schlichtweg darum, interessierten Pegnitzer*innen konkrete Handlungsmöglichkeiten gegen geschlechterspezifische Diskriminierung aufzuzeigen".
Auch Brigitte Springer, sie ist die zweite Beschwerdeführerin, wollte sich auf Nachfrage der Redaktion nicht weiter zu dem Vorgang äußern. Schriftlich teilte sie mit, ihren Standpunkt deutlich gemacht zu haben. Mehr habe sie dazu nicht mehr zu sagen. In einer Mail hatte sie sich auch an die Stadt Pegnitz gewandt. Der Inhalt richtet sich unter anderem an die Verantwortlichen der Stadt Pegnitz, die laut Auskunft von Bürgermeister Uwe Raab allerdings "weder mit dieser Anzeige, noch mit der Anzeigenauswahl insgesamt, noch mit der Seitengestaltung etwas zu tun haben".
Anzeigenabteilung gelobt Besserung
Es sei richtig, dass die Stadtverwaltung und insbesondere er als Bürgermeister für den Inhalt des amtlichen Teils verantwortlich ist. Aber sämtliche weiteren Inhalte, wie der allgemeine Teil und ausdrücklich in diesem Fall die Anzeigenverwaltung, obliegen nicht seiner Zuständigkeit. Diese werden laut Raab ausschließlich von den im Impressum genannten Personen organisiert und kontrolliert. Bei der Stadt sehe man die endgültige Fassung des Blickpunktes auch erst am Tag der Auslieferung.
Unabhängig von sämtlichen Zuständigkeiten lehne er als Bürgermeister aber "eine solche diskriminierende Darstellung in einer Anzeige" vehement ab. Das städtische Redaktionsteam des Blickpunkts habe sich deshalb auch sofort nach Erscheinen des Blattes an die Verantwortlichen der Anzeigenabteilung gewandt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine derartige Veröffentlichung und selbstverständlich auch jede andere Veröffentlichung, die Personen- oder Bevölkerungsgruppen diskriminiert, nicht wieder vorkommen darf. "Das wurde uns auch zugesagt", sagt Raab.