Die 22-Jährige selbst hatte das Mädchen am 27. März tot im Kinderbett gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau mehrere Verfehlungen vor: Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht, gefährliche Körperverletzung sowie Urkundenfälschung.Die Mutter soll „aus Gleichgültigkeit“ bald nach der Geburt des Mädchens die Vorsorgeuntersuchungen versäumt haben. Deshalb sei eine Hirnhautentzündung nicht erkannt worden. Obwohl das kleine Mädchen an „erkennbarer Abmagerung und Müdigkeit“ gelitten und verschiedene akute Krankheitsanzeichen gezeigt habe, sei die Mutter nicht zum Arzt gegangen. So habe sie auch die Windeln mehrere Tage nicht gewechselt.Laut vorläufigem Gutachten starb Lea in der Nacht von 26. auf 27. März an einer sogenannten „interstitiellen Lungenentzündung“ bei Vorliegen einer beidseitigen Mittelohrentzündung. Die Rechtsmedizin könne nicht ausschließen, dass eine solche Lungenentzündung auch bei einem ansonsten gesunden Kleinkind und rechtzeitiger Behandlung tödlich verlaufe.Wie sich bei den Ermittlungen noch zeigte, soll die Angeklagte einen Eintrag im Kinderuntersuchungsheft ihres Sohnes gefälscht haben, um den Kindergarten über die fehlende Untersuchung U 7 zu täuschen. Die Jugendkammer hat drei Verhandlungstage angesetzt. Prozessauftakt ist am Montag, zweiter Verhandlungstag am Freitag, 17. September, möglicher Abschluss bereits am Montag, 27. September. 19 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden. Das Verfahren findet vor der Jugendkammer statt, weil die Angeklagte bei einem Teil der ihr zur Last gelegten Taten jünger als 21 Jahre alt war. Foto: Fürst/meedia.de