Jugendamts-Mitarbeiter müssen wegen Tod von Lea nicht vor Gericht

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WEIDEN. Der Tod der zweijährigen Lea im Frühjahr wird für die Mitarbeiter des Kreisjugendamts Tirschenreuth kein strafrechtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Weiden hat das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

 
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Darin war es um die Frage gegangen, ob sich Mitarbeiter des Kreisjugendamtes strafbar gemacht hätten, da sie einem Hinweis auf eine mögliche Gefährdung des Kindes Ende Oktober 2009 nicht nachgegangen seien.

Da Lea an einer Lungenentzündung gestorben sei, die jedes Kind treffen könne, komme eine Strafbarkeit wegen eines Tötungsdelikts nicht in Betracht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Auch unterlassene Hilfeleistung sei ausgeschieden, da diese Vorsatz erfordert hätte.

"Allenfalls wäre der strafrechtliche Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen einer Überprüfung der Verhältnisse in der Familie möglich gewesen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Dafür müsste aber die versäumte Überprüfung Ende Oktober 2009 ursächlich für die Vernachlässigung und Erkrankungen des Kindes sein. Entsprechendes habe man nicht festgestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Leas Mutter war im September unter anderem wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht und gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die 22-Jährige war mit ihrer Tochter mehr als zwei Jahre nicht zum Arzt gegangen, obwohl das Kind schwer erkrankt war. Sechs Wochen vor ihrem dritten Geburtstag starb Lea, die dramatisch unterernährt war, an einer Lungenentzündung.

dpa/Foto: pa

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