Die neue Richtlinie „RZWas 2018“ ist erst seit November 2018 in Kraft. Sie wurde ausgeweitet und beinhaltet mehr Fördergelder für die Kommunen. Städte und Gemeinden, die eine bestimmte Pro-Kopf-Belastung überschreiten, können sie in Anspruch nehmen. Diese Härtefallschwelle in Speichersdorf von 3100 Euro berücksichtigt die Einwohnerzahlen und den Demografiefaktor.