Obwohl wir in einer Welt leben, in der Selbstbestimmung als grundlegendes Recht hochgehalten wird, existiert ein verbreitetes Missverständnis: Der Glaube, dass die Beihilfe zur Selbsttötung nach wie vor verboten ist. Gerhard Reichelt, ehrenamtlicher Ansprechpartner bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und Leiter der Kontaktstelle Franken/Thüringen in Bad Steben, sieht sich in der Verantwortung, den bestehenden Irrglauben zu durchbrechen. Er gibt deshalb Einblicke in seine Arbeit und die Prozesse, die mit dem ärztlich assistierten Freitod verbunden sind.