Ist es zulässig, im Namen der Verbrechensbekämpfung im großen Stil Internet- und Telefondaten aufzubewahren? Darüber gibt es seit Jahren erbitterten Streit. Deutschland kehrt nun zurück zur Vorratsdatenspeicherung zurück. Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen und Verbindungsdaten maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht.