Die Grünen sehen das ähnlich: Herrmann bewege sich «mindestens in einer rechtlichen Grauzone», sagte die Abgeordnete Katharina Schulze. Herrmanns Plan verstoße gegen das Trennungsgebot, nach dem Aufgaben der Polizei und der Nachrichtendienste strikt separiert werden müssen. «Sollte es tatsächlich zu einer Umsetzung kommen, behalten wir uns ausdrücklich eine Klage vor dem zuständigen Verfassungsgericht vor», sagte Schulze.
Kritiker lehnen die Vorratsdatenspeicherung entweder grundsätzlich ab oder halten es für ausreichend, wenn die Polizei Zugriff auf die Verbindungsdaten bekommt. Denn für Strafverfolgung ist die Polizei zuständig und nicht der Verfassungsschutz.
Herrmann jedoch sieht eine Lücke: Die Polizei darf nur abhören und Verbindungsdaten anzapfen, wenn eine konkrete Straftat geplant ist. Für den Verfassungsschutz würde diese Einschränkung nicht gelten - so dass der Inlandsgeheimdienst früher Zugriff auf Verbindungsdaten bekäme als die Polizei.
Die Kabinettssitzung wurde am Dienstag von Herrmann geleitet, weil Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) beim CDU-Parteitag in Karlsruhe war und seine Stellvertreterin Ilse Aigner (CSU) bei einem Termin in München.
dpa