Vor Gericht Tierarzt will keinen Notdienst leisten

Von Sören Göpel
Bestimmte Griffe, die ein Arzt bei der Untersuchung anwendet, können Hundebesitzer bereits zu Hause üben, etwa während des Kraulens an Ohr oder Bein zu fassen und dabei das Wort des Körperteils zu sagen. Foto: Dpa-Symbolbild Quelle: Unbekannt

BAYREUTH - Ein Tierarzt wehrt sich dagegen, den von der Bayerischen Landestierärztekammer vorgegebenen turnusmäßigen Notdienst für Kleintiere übernehmen zu müssen. Heute kommt der Fall in Bayreuth vor Gericht.

 
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Deswegen kommt es am Montag um 13 Uhr vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht zu einem Prozess, dessen Ergebnis Signalwirkung haben könnte.

Der Kläger, der im Landkreis Hof eine Praxis für Groß-und Kleintiere betreibt, und die Tierärztekammer hatten bereits außergerichtlichen Schriftverkehr. Die Kammer lehnte den Antrag des Arztes ab, weil er "keinen der gesetzlichen Befreiungsgründe erfülle und seine Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst ihm im Hinblick auf eine gleichmäßige Verteilung der Dienste unter den niedergelassenen Tierärzten zumutbar sei".

Der Arzt hält dagegen. Er ist der Ansicht, der Notfalldienst sei auf freiwilliger Basis zu sichern. Außerdem habe er sich auf die Behandlung von Großtieren spezialisiert. Der Notdienst deckt das Gebiet der Kreisgruppe Hof/Wunsiedel im Tierärztlichen Bezirksverbands Oberfranken (TBV) ab.

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