Kassel/Frankfurt/Main - Die Äußerung der Parole "From the river to the sea" während einer für heute Abend in Frankfurt geplanten propalästinensischen Demonstration darf nicht von der Stadt untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittag in Kassel entschieden (AZ 8 B 560/24). Auch ähnliche Verbote für eine Demonstration am Samstag seien rechtswidrig.