Die Veranstaltung der AfD könne unter Auflagen stattfinden, erläuterte der Präsident des Verwaltungsgerichtes Gera, Michael Obhues, auf Anfrage. Es sei ein anderer öffentlicher Platz gefunden worden, auf dem die Kundgebung möglich sei, zudem sei der Beginn um eine halbe Stunde nach hinten verschoben worden. Die Versammlungsfreiheit besitze einen hohen Stellenwert, sagte Obhues zur Begründung. Auflagen seien möglich, ein Totalverbot, wie vom Landratsamt Schleiz angestrebt, sei nicht notwendig.